Hallo,
Herr X hat noch vor Corona einen Arbeitsvertrag unterschrieben in dem steht „Regelmäßiger Arbeitsort ist Stadt B“. Anfangs ist er dort auch regelmäßig aus Stadt A hingefahren.
Mittlerweile hat der AG das Büro dort gekündigt und es gibt lediglich einen Briefkasten, Herr X arbeitet seither von zuhause aus.
Hätte es für den Arbeitnehmer steuerliche Vorteile, den Arbeitsort im Vertrag nun auf Zuhause zu ändern?
Gruß,
Steve