Arbeitsortwechsel neues Bundesland und Arbeitsvertrag

Folgender Sachverhalt-
Arbeitnehmer war während einer Betriebsübergabe krank (Arbeitsunfall ) ,ein neuer Pächter übernahm .

Der Arbeitnehmer soll nach Krankheit (ab dem 1.6.24 ) an einem anderem Ort in einem anderem Bundesland arbeiten.
Alle Absprachen hierzu erfolgten bisher mündlich ,es wurde nichts vertraglich ergänzt, -
weder,dass sich der Einsatzort (anderes Bundesland ) ,noch die Arbeitszeiten ändern werden.
Wie schaut es dann Versicherungstechnich aus ?
Im alten Betriebsort ist der Arbeitnehmer nicht mehr ab Januar eingeplant- von dem neuen Betriebsort liegt noch kein Dienstplan vor.
Der Arbeitgeber ist erst ab dem 04.01.24 wieder erreichbar,ab dem Tag kann der Arbeitnehmer versuchen ein Gesprächstermin zu vereinbaren - wo dann auch wieder nur mündliche Absprachen stattfinden werden.

Muss ein Bundeslandwechsel & Arbeitszeitenveränderungen im Vertrag ergänzt werden ?

Dann noch eine Frage-
Die Vertragliche Dienstzeit wäre z.B um 4.00 Uhr bis 12.30 Uhr ,der Arbeitgeber möchte jedoch ,dass der Arbeitnehmer bereits um 3.30 Uhr da ist -um den Arbeitsplatz vorzubereiten etc. ,und zum Feierabend dann bis 14.45 da ist (Arbeitsplatz übergabe etc ) . Die 45 Min. zusätzlich werden jedoch nicht entlohnt.
Ist das so rechtens,oder kann der Arbeitnehmer die zusätzliche unbezahlte Zeit verweigern?

Das kommt auf den Arbeitsvertrag an, d.h. was darin bisher geregelt war. Ist darin der Ort genannt, an dem sich die Betriebsstätte befindet? Hatte das Unternehmen zuvor schon mehrere Betriebsstätten? Und wieso ist das Bundesland für den AN so ein Thema? Reden wir hier von Mainz statt Wiesbaden oder von Kiel statt München?

Die Vorbereitung des Arbeitsplatzes gehört unzweifelhaft zur Arbeitszeit. Ob diese Zeit vergütungspflichtig ist, hängt von der Art der Arbeitsvorbereitung ab und dabei insbesondere davon, wem diese Arbeitsvorbereitung nützt. Und natürlich auch davon, wie das Thema im Arbeitsvertrag geregelt ist.

Gruß
C.

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Servus,

keine Sorge - die Berufsgenossenschaft (und das ist die einzige Versicherung, die unmittelbar mit dem Arbeitsort zu tun hat) leistet im Fall des Falles ganz unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Pflichten im Einzelnen nachgekommen ist.

Für Gruppenunfallversicherung, betriebliche Rechtsschutzversicherung usw. gilt mutatis mutandis das selbe.

Kanken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung haben nix mit dem Arbeitsort zu tun - für die ist es entscheidend, dass ein Arbeitsverhältnis besteht.

Welche Versicherung meinst Du mit „versicherungstechnisch“?

Schöne Grüße

MM

Guggel mal nach Rüstzeit, denn das ist das was Dein AG von Dir will und das auch noch ohne Dir, die dafür laut Arbeitszeitges. zustehende Vergütung zu zahlen.
Und selbst wenn er das in Deinem Arbeitsvertrag so aufgenommen hätte, verstieße der Arbeitgeber damit gegen geltendes Recht!
Also wehr Dich!
ramses90

hallo,

das hier

hört sich sehr stark nach einem Betriebsübergang gem. § 613a BGB an:
§ 613a BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Dabei bleiben aber die alten Arbeitsverträge in vollem Umfang rechtswirksam.
Will der neue AG daran etwas ändern, kann er dies grundsätzlich nur mit Hilfe einer Änderungskündigung gem. § 2 KSchG durchsetzen.
§ 2 KSchG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Und wenn der neue AG Dich einfach nicht beschäftigt, obwohl ein gültiger Arbeitsvertrag vorliegt, gerät er in den sog. „Annahmeverzug“ gem. § 615 BGB
§ 615 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de).

Allerdings kommt es jetzt auf sehr viele Einzelfallumstände an und deswegen wird ein Gang zu einem Fachmenschen für Arbeitsrecht unumgänglich.
Der muss anhand Deiner Angaben und Unterlagen dann zB prüfen

  • ob ein Betriebsübergang vorliegt
  • ob das KSchG überhaupt gilt
  • ob ggfs. Annahmeverzug geltend gemacht werden kann und falls ja, wie
  • was genau in Deinem Arbeitsvertrag zu Arbeitsort und Arbeitszeit geregelt ist.

Das sind alles Fragen, die für den Einzelfall in einem I-net-Forum nicht seriös geklärt werden können.

&tschüß
Wolfgang