Folgender Sachverhalt-
Arbeitnehmer war während einer Betriebsübergabe krank (Arbeitsunfall ) ,ein neuer Pächter übernahm .
Der Arbeitnehmer soll nach Krankheit (ab dem 1.6.24 ) an einem anderem Ort in einem anderem Bundesland arbeiten.
Alle Absprachen hierzu erfolgten bisher mündlich ,es wurde nichts vertraglich ergänzt, -
weder,dass sich der Einsatzort (anderes Bundesland ) ,noch die Arbeitszeiten ändern werden.
Wie schaut es dann Versicherungstechnich aus ?
Im alten Betriebsort ist der Arbeitnehmer nicht mehr ab Januar eingeplant- von dem neuen Betriebsort liegt noch kein Dienstplan vor.
Der Arbeitgeber ist erst ab dem 04.01.24 wieder erreichbar,ab dem Tag kann der Arbeitnehmer versuchen ein Gesprächstermin zu vereinbaren - wo dann auch wieder nur mündliche Absprachen stattfinden werden.
Muss ein Bundeslandwechsel & Arbeitszeitenveränderungen im Vertrag ergänzt werden ?
Dann noch eine Frage-
Die Vertragliche Dienstzeit wäre z.B um 4.00 Uhr bis 12.30 Uhr ,der Arbeitgeber möchte jedoch ,dass der Arbeitnehmer bereits um 3.30 Uhr da ist -um den Arbeitsplatz vorzubereiten etc. ,und zum Feierabend dann bis 14.45 da ist (Arbeitsplatz übergabe etc ) . Die 45 Min. zusätzlich werden jedoch nicht entlohnt.
Ist das so rechtens,oder kann der Arbeitnehmer die zusätzliche unbezahlte Zeit verweigern?