Hallo liebe Forenmitglieder,
eine Frage zum Arbeitsvertrag hätte ich.
Wenn in diesem steht:" Der Arbeitgeber behält sich unter Wahrung der Interessen des Arbeitnehmers und unter Berücksichtigung seiner Vorbildung, Kenntnisse und Fähigkeiten vor, diesem ein anderes Aufgabengebiet oder eine andere, mindestens gleichwertige Tätigkeit, auch in einem anderen Bereich oder an anderen Orten. zuzuweisen."
Bedeutet dies, dass der Arbeitnehmer nur dann an einen anderen Ort (andere Stadt) versetzt werden kann, wenn er es möchte? Wenn es seinen Interessen entspricht? Oder kann der Arbeitnehmer - trotz dieser Klausel - gezwungen werden, woanders (andere Stadt) zu arbeiten?
Vielen Dank
Liebe Grüße,
Capa