Arbeitsortwechsel ohne mein Einverständnis?

Hallo liebe Forenmitglieder,

eine Frage zum Arbeitsvertrag hätte ich.

Wenn in diesem steht:" Der Arbeitgeber behält sich unter Wahrung der Interessen des Arbeitnehmers und unter Berücksichtigung seiner Vorbildung, Kenntnisse und Fähigkeiten vor, diesem ein anderes Aufgabengebiet oder eine andere, mindestens gleichwertige Tätigkeit, auch in einem anderen Bereich oder an anderen Orten. zuzuweisen."

Bedeutet dies, dass der Arbeitnehmer nur dann an einen anderen Ort (andere Stadt) versetzt werden kann, wenn er es möchte? Wenn es seinen Interessen entspricht? Oder kann der Arbeitnehmer - trotz dieser Klausel - gezwungen werden, woanders (andere Stadt) zu arbeiten?

Vielen Dank :slight_smile:

Liebe Grüße,
Capa

Hallo!

Zwingen kann (konnte) man nur Sklaven.

Die Klausel im Arbeitsvertrag formuliert doch eine Abwägung der Interessen, es muss auf die Belange des Arbeitnehmers Rücksicht genommen werden.

Bedeutet dies, dass der Arbeitnehmer nur dann an einen anderen Ort (andere Stadt) versetzt werden kann, wenn er es möchte?

Nein. Unter Abwägung der Interessen kann das auch angeordnet werden.

Info dazu :smile:
https://www.hensche.de/Versetzung_Arbeitsort_Versetzung_an_anderen_Arbeitsort_BAG_10AZR569-12.html

MfG
duck313

Hallo :smile:

Vielen Dank :smile:

Na ja. Seien wir mal ehrlich. So einige Firmen etc behandeln ihre Mitarbeiter noch wie Sklaven.

Danke.

LG
Capa

Hi!

Naja, dann steht es dem AN doch frei, einen Wechsel zu vollziehen.

Gerade aus einer bestehenden Beschäftigung heraus ist das doch nicht wirklich ein aussichtsloses Unterfangen.

VG
Guido

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Oder auch: einen Betriebsrat zu gründen, wenn es den noch nicht gibt. Und natürlich: in die Gewerkschaft eintreten.
Gruß
anf

I.d.R. wahren die Arbeitgeber (AG) die Interessen des AN, indem sie den Beschäftigten vor einer Entscheidung im Falle eines Ortswechsels nach dessen Interessen fragen.

Ein Verstoß gegen die Klausel, wäre sicher zu jederzeit heilbar.

Es kommt ganz auf den Einzelfall an und auf die jeweilige Befindlichkeit des AG zum Zeitpunkt der Entscheidung.

Alles eine Frage des Nehmens und des Gebens.

Grüße mki

Das ist totaler Blödsinn - deshalb spricht man von Abwägung und nicht von Nachfragen.

Das ist ebenfalls bestenfalls Geschwurbel.

Das ist ausnahmsweise korrekt.

Das dann wieder nicht.

Würdest du damit die Interessenabwägung meinen, könnte man dem zustimmen - da es aber nicht so ist, kann auch diese Aussage weg.

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Merke Dir bitte: Ich steige nicht mehr drauf ein was Du so sagst… Bedaure.

Merke dir: Das ist mir phänomenal egal - unkommentiert werde ich deinen Sachmüll hier auf jeden Fall nicht stehen lassen.

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Ich danke Euch allen für die Antworten :blush: