Sicher für sehr viele interessant:
Ein jüngerer Arbeitnehmer, seit wenigen Jahren Angestellter im staatl. öffentl. Dienst, unbefristet in Vollzeit mit Standardarbeitsvertrag ohne die geringste Einschränkung, unbestritten passabel-gut arbeitend.
Kann er betr. Lohngruppe oder Arbeitszeit gekürzt oder entlassen werden mit folgenden Begründungen:
- Finanznot des Arbeitgebers?!
Nun ist der Staat bekanntlich „immer“ stark verschuldet und jetzt kommen noch die Mindereinnahmen und Mehrausgaben wg. Corona hinzu: Ist das quasi immer eine hinreichende Begründung, um einen AN zu kürzen oder zu entlassen?
(Z. B. der Beschluss einer Kommune, man wolle die kommunale Verschuldung reduzieren oder nicht weiter erhöhen?) - Der betr. Arbeitsplatz werde nicht mehr benötigt?!
Gibt es da nicht ein Soll oder ein Muss, dem og. AN dann eine andere Stelle mit Vollzeit anzubieten.? Kann dies bei Ländern oder Bund als Arbeitgeber mit großem Ortswechsel verbunden sein? (Dies wäre für den og. AN aber kein Problem.) - Der Arbeitgeber kann leider die nötigen Fortbildungen nicht mehr finanzieren!
- Darf der staatl. Arbeitgeber seine chronische Finanznot oder ein Versetzungsangebot (als Alternative zu Stellenkürzung oder Entlassung) mit einer Verringerung der Vergütung zwingend verbinden?