Hallo und Wer-Weiss-Was,
kürzlich arbeitslos geworden habe ich jetzt bereits eine Jobzusage von Unternehmen A. Ich erwarte jeden Tag postalisch die Zusendung des Arbeitsvertrags zur Zeichnung.
Von Unternehmen B habe ich eine Einladung zum Interview (engere Auswahl für eine Stelle) zu einem Zeitpunkt an dem ich bereits für Unternehmen A tätig bin. Prinzipiell wäre mir die Stelle bei Unternehmen B lieber.
Darf ich den Vertrag bei Unternehmen A zeichnen wenn ich offen sein will für Unternehmen B? Unternehmen B wird sich voraussichtlich erst in 1-2 Monaten entscheiden. Die Bewerbungen wurden etwa gleichzeitig versendet. Unternehmen B ist Kunde von Unternehmen A.
Fragen die sich mir stellen:
- Gibt es da Gesetze die solche Fragen klären
- Wie kann ich da am besten Vorgehen
- Soll ich mir einen Anwalt für diese Fragen nehmen
Grüße
Sascha