Arbeitsrecht als Azubi

Hallo, sehr geehrte Damen und Herren,

Ich mache eine Ausbildung als Anlagenmechaniker sanitär Heizung Klima, und bin in der Ausbildung, in meinem Arbeitsvertrag steht eine 40. Stunden Woche, allerdings arbeite ich von Montag bis Freitag mind. 50. Stunden oder mehr, jetzt sagt mir mein Chef ab und zu dass ich Samstag arbeiten soll, dadrauf habe ich mich mit dem … Drauf gesetzt, jetzt wollte ich mal fragen ob dass rechtens ist, ich bin 22 Jahre alt,

er sagt unter anderem auch dass er mir die ausbildungsvergütung nicht überweißt wenn ich die stundenzettel nicht abgebe, auch hier wollte ich fragen wie ob es da laut gesetzt was gibt.

Punkt 3. ist es erlaubt dass ich alleine auf der Baustelle bin - bzw. mit einem Helfer der noch nie so etwas in der Richtung gemacht hat, ich denke eher nicht…

Wollte mal wirklich fragen, wer sich vielleicht mit dem arbeitsschutzgesetz ein wenig auskennt und mir mal ein paar Paragrafen durch geben kann…

Schon mal Gewerkschaft in Betracht gezogen?
Dort wird man Dich kompetent beraten können.

Hallo,

für kaufmännische Berufe überwacht die ortliche Industrie- und Handelskammer (IHK) die Einhaltung von Ausbildungsregeln. Für handwerkliche Berufe sollte das die Handwerkskammer sein. Dort mal vorsprechen. Hört sich auf keinen Fall in Ordnung an was du erszählst! http://www.handwerkskammer.de/

Gruss
K

Hallo,

halte ich für eine sehr gute Idee. Man sollte sich vorher nur klar machen, dass der Chef sauer reagieren könnte (weil er sich aus seiner Sicht hintergangen fühlt, das habe ich bei kleineren Handwerksbetrieben des Öfteren erlebt). Man muss sich aber auch nicht alles gefallen lassen.

Die Stundenzettel solltest Du auf jeden Fall ordnungsgemäß abgeben, weil Du da ja auch die Mehrarbeit dokumentierst!

Grüße

Hi,

Im ersten Schritt zeigt die HK dem Azubi auf was rechtlich zulässig ist, im zweiten Schritt sollte der Azubi selbst versuchen das zu regeln („Chef, hör mal, ich habe mich da mal informiert. Das geht so nicht weiter.“) und erst dann, wenn der Chef nicht mitspielt, würde ich die HK wirklich „einschalten“. Die sollen ja nicht gleich aktiv werden.

Gruß
K

Lies mal hier rein:

http://www.duesseldorf.ihk.de/Ausbildung_Lehrstellen_Pruefungen/ausbildung/Ausbildung_von_A-Z/Ueberstunden/2596712

Zum Punkt 3 (Alleinarbeit). Hier kommt es auf den Einzelfall an. Mit welcher Arbeit ist man da betraut ?
Es gibt sicherlich Arbeiten, die aus Arbeitsschutzgründen zu zweit ausgeführt werden müssen, bzw. wo nur ein 2. Mann zur Sicherheit dabei sein muss.

Im Grundsatz ist man ja längst Erwachsener, braucht also keine Beaufsichtigung. Und mir wäre aber keine Bestimmung bekannt, die auch minderjährigen Azubis verbietet allein auf Baustelle zu arbeiten. Jedenfalls zeitweise.
Ist doch übrigens das Problem des Meisters, wenn der Azubi trotz Einweisung oder wegen fehlender Einweisung alles falsch montiert und hohe Kosten anfallen.

Wie gesagt, es kommt auf den Fall an, was der Azubi da machen soll

MfG
duck313

Moin, moin!
Hier ein paar Hinweise:
… Montag bis Freitag mind. 50. Stunden
Schreib das genau so in Dein Berichtsheft!
… Samstag arbeiten soll…
In Abstimmung mit Dir geht das!
…alleine auf der Baustelle…
Warum nicht? Wenn Du die Arbeit kannst und auch ein Geselle dort allein arbeiten würde.

Hier noch ein kostenloser Tipp eines Rentners:
Halte Absprachen ein!!! Gerade wenn das Verhältnis angespannt ist wird oft nach einem Haar in der Suppe gesucht, also
Berichtsheft auf aktuellem Stand
Stundenzettel fristgemäß abgeben
bei Krankheit tel. sofort abmelden, Attest nachreichen

Wer für Dich zuständig ist siehst Du in Deinem Ausbildungs/Lehrvertrag, also Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer.

Mit freundlichen Grüßen
Dino

Nennt sich Arbeitszeitgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf: Maßgeblich ist § 3, ggf. noch § 7. Im Vordergrund gilt aber dein Ausbildungsvertrag zur Arbeiszeit (nicht Arbeitsvertrag).

Gruß
Otto