Bei meiner Frage an Euch gehts um Arbeitsrecht. Wie verhält es sich wenn ein Mitarbeiter sich weigert den Arbeitsvertag zu unterschreiben. Man muss noch kurz dazu erklären: das der Bewerber einen Probeeinsatz mit gemacht hat um sich für den Job zu bekommen. Anschließend wurde er Job den Bewerber angeboten. Nach den 2 Einsatz bekamm er dann den Arbeitsvertrag ausgehändigt und brachte diesen am dritten Einsatztag mit, abgeändert und sagte das er den Vertrag nur so unterschreiben würde. Daraufhin bekam er die Antwort, dass der Vertrag nicht nach Ihm angepasst werden kann, er könne aber gleich eine Kündigung mit überreichen. Da nur so eine ordentliche Abrechnung möglich ist. Gibts irgendwelche Gerichtsurteile darüber…bzw wo kann ich darüber was finden.
danke an alle
Es fehlen hier die Angaben, um welche Branche/Arbeitgeber es sich handelt, daher nur kurze Antworten, wobei es viele Ausnahmen gibt.
Bei meiner Frage an Euch gehts um Arbeitsrecht. Wie verhält es
sich wenn ein Mitarbeiter sich weigert den Arbeitsvertag zu
unterschreiben.
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist nicht für jedes Arbeitsverhältnis gesetzlich vorgeschrieben, es gilt auch mündlich.
Der Arbeitsvertrag ist ein Angebot, das man annehmen kann oder ablehnen.
Man muss noch kurz dazu erklären: das der
Bewerber einen Probeeinsatz mit gemacht hat um sich für den
Job zu bekommen. Anschließend wurde er Job den Bewerber
angeboten. Nach den 2 Einsatz bekamm er dann den
Arbeitsvertrag ausgehändigt und brachte diesen am dritten
Einsatztag mit, abgeändert und sagte das er den Vertrag nur so
unterschreiben würde.
Natürlich kann der Arbeitnehmer ein schriftliches Arbeitsangebot, und das ist der Arbeitsvertrag, ändern, aber der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dies zu akzeptieren.
Daraufhin bekam er die Antwort, dass der
Vertrag nicht nach Ihm angepasst werden kann, er könne aber
gleich eine Kündigung mit überreichen.
Das ist das Recht des AG, einen geänderten Arbeitsvertrag nicht akzeptieren zu müssen, wobei die Kündigung schriftlich erfolgen muss.
Arbeitsvertrag, Angebot etc. sind so allgemeinverbindlich, dass man dafür keine Urteilssammlung braucht, das steht im Arbeitsrecht.
Entweder annehmen und unterschreiben oder ablehnen, wobei das Arbeitsamt oder JobCenter dann mit Sanktionen reagieren wird,
Es fehlen hier die Angaben, um welche Branche/Arbeitgeber es
sich handelt, daher nur kurze Antworten, wobei es viele
Ausnahmen gibt.
Dumm bei deinen Antworten ist nicht die Kürze sondern die Tatsache, dass sie falsch sind!
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist nicht für jedes
Arbeitsverhältnis gesetzlich vorgeschrieben,
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist genrell mal für kein Arbeitsverhältnis vorgeschrieben, es sei denn, man möchte, dass eine Befristung Wirksamkeit erlangt.
es gilt auch
mündlich.
Es muss nicht einmal müdlich geschlossen werden, es ist auch durch konkludentes Handeln möglich.
Der Arbeitsvertrag ist ein Angebot, das man annehmen kann oder
ablehnen.
Nein, der Arbeitsvertrag ist das Ergebnis zweier Willenserklärungen.
Natürlich kann der Arbeitnehmer ein schriftliches
Arbeitsangebot, und das ist der Arbeitsvertrag, ändern, aber
der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dies zu akzeptieren.
Und was, wenn bereits gearbeitet wurde, das Arbeitsverhältnis also bereits zu Stande gekommen ist?
Das ist das Recht des AG, einen geänderten Arbeitsvertrag
nicht akzeptieren zu müssen, wobei die Kündigung schriftlich
erfolgen muss.
Google mal nach den §§ 119 ff BGB - nur so als kleine Ergänzung …
Arbeitsvertrag, Angebot etc. sind so allgemeinverbindlich,
dass man dafür keine Urteilssammlung braucht, das steht im
Arbeitsrecht.
BITTE WAS?!
Entweder annehmen und unterschreiben oder ablehnen, wobei das
Arbeitsamt oder JobCenter dann mit Sanktionen reagieren wird,
Ah ja - du kennst kein einziges Detail, meinst aber zu wissen, dass auf jeden Fall Sanktionen drohen?