Arbeitsrecht: Fahrradhelm verpflichtet zu tragen ?

Guten Tag,

Meine Frage ist folgende:

Kann mein Arbeitgeber von mir verlangen das wenn ich mit dem Dienstfahrrad unterwegs bin einen Fahrradhelm zu tragen ? Oder kann ich diese Vorschrift getrost mißachten, da es in Deutschland keine Helmpflicht für Fahrräder gibt ?

Hallo Herr Kohonen,

rechtlich kann ich eine Helmpflicht leider nicht beurteilen.

Aber als Arbeitgeber hat er auch eine Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter zu erfüllen. Hierauf kann er sich evtl. auch beziehen und daher zum Schutz das Tragen eines Fahrradhelms verlangen.

Auch könnte es, wenn Dienstfahrräder eingesetzt werden, eine Auflage der Berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherung sein. Wenn es zu einem Unfall kommt, bei dem ohne das Tragen eines Helmes zu Kopfverletzungen beim Mitarbeiter kommt, kann ich mir vorstellen, das der Arbeitgeber dann unangenehme Fragen gestellt bekommt.

Wie gesagt, sind nur meine Überlegungen.

Gruß!

Manuel Nicola

Er kann. MfG Peter A. Hoppe

Hallo Franz,
ja, Dein Arbeitgeber kann Dir das vorschreiben. Das fällt unter die Dienstkleidungsvorschrift. In Deinem Fall betrifft es die Sicherheit während der Arbeit. Du musst diesen Anweisungen folgen. Solltest Du unterwegs den Helm abnehmen und Dir passiert etwas, kann das versicherungsrechtliche Folgen für Dich haben.
Liebe Grüße
Nelofee

Ich denke nicht, dass man Sie dazu zwingen kann, aber es dient der Sicherheit und wenn ihr Arbeitgeber Ihnen diesen Helm zur Verfügung stellt, dann sollten Sie davon Gebrauch machen. Es könnte versicherungstechnische Gründe haben. Bei einem eventuellem Unfall müssten Sie dann eventuell für gesundheitlichen Schaden selbst aufkommen.

Hallo,
ich bin mir da nicht ganz sicher. Aber wenn es eine Arbeitsanweisung bezüglich des Arbeitssicherheitsschutzes ist dann darf ist es wohl rechtens das Du einen Fahrradhelm tragen musst.

MfG autodealer

Hallo Herr Kohonen,
ich würde sagen nein, aber zur eigenene Sicherheit würde ich einen Helm tragen.
mfg
Jürgen

hallo
der arbeitgeber kann natürlich anweisungen geben wie das diienstfahrrad zu nutzen ist.
die mitarbeiter die das dinstfahrrad nutzen müssen sich auch an die anweisung des arbeitgebers halten.
gruss
hasan

Hallo,

wenn er in einer Dienstvorschrift alle dazu auffordert einen Helm zu tragen, dann musst Du das auch. Ich denke das es aus Versicherungstechnichen Gründen ist.

Gruß Bukatcho

Hallo Hr. Kohonen,

hier ist meine Antwort auf Ihre Frage:
Eine berufsgenossenschaftliche Vorschrift oder eine andere Arbeitsschutzvorschrift, die eine Helmpflicht beim dienstlichen Fahrradfahren explizit vorschreibt, gibt es nicht. In der BGR 193 „Benutzung von Kopfschutz“ sind Radfahrerhelme ausgenommen, sie gilt nur für den Einsatz von Industrieschutzhelmen und -kappen. Der Arbeitgeber hat allerdings eine Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz durchzuführen. Die Gefährdungsbeurteilung kann zum Ergebnis haben, dass den Mitarbeitern für Fahrradfahrten entsprechende Helme zur Verfügung gestellt werden müssen.

Der Fachausschuß für persönliche Schutzausrüstung (PSA) Sachgebiet 04 „Kopfschutz“ (http://www.hvbg.de/d/fa_psa/sach/kopf/index.html) kommt in seiner FAQ-Datenbank zu dem Ergebnis, dass für den innerbetrieblichen Werkverkehr mit Fahrrädern ein geeigneter Kopfschutz getragen werden muss. "Ein geeigneter Kopfschutz für den Fahrradverkehr ist sicherlich ein Schutzhelm gem. DIN EN 1078 „Helme für Radfahrer und für Benutzer von Skateboards und Rollschuhen“. Der Fachausschuss empfiehlt aber im innerbetrieblichen Werksverkehr mit Fahrrädern als Mindestanforderung Industrieschutzhelme mit Kinnriemen zu tragen (http://www.hvbg.de/d/fa_psa/sach/kopf/faqneu04/frage…).

MFG Octo-Juro