Hallo Herr Kohonen,
rechtlich kann ich eine Helmpflicht leider nicht beurteilen.
Aber als Arbeitgeber hat er auch eine Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter zu erfüllen. Hierauf kann er sich evtl. auch beziehen und daher zum Schutz das Tragen eines Fahrradhelms verlangen.
Auch könnte es, wenn Dienstfahrräder eingesetzt werden, eine Auflage der Berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherung sein. Wenn es zu einem Unfall kommt, bei dem ohne das Tragen eines Helmes zu Kopfverletzungen beim Mitarbeiter kommt, kann ich mir vorstellen, das der Arbeitgeber dann unangenehme Fragen gestellt bekommt.
Wie gesagt, sind nur meine Überlegungen.
Gruß!
Manuel Nicola