Arbeitsrecht: Mitbestimmung bei Projektzulagen

Liebe/-r Experte/-in,

nach mehrmaliger (mündlicher) Antragstellung auf Gehaltserhöhung bei meinem Vorgesetzten habe ich im November 2007 erstmalig eine Projektzulage in Höhe von 300,00 € brutto monatlich erhalten.

Nach Rücksprache mit dem damaligen Betriebsrat hätte mein damaliger Vorgesetzter sowohl die Art der Erhöhung (Gehaltserhöhung oder „nur“ (projektabhängige) Zulage) als auch die Höhe der Zulage mit mir abstimmen müssen.

Leider hat er dies alles ohne mein Wissen bzw. meiner Beteiligung getan, so daß ich im November vor vollendete Tatsachen gestellt wurde. Ich erhielt von ihm lediglich die Auskunft, daß einige Wochen vorher eine Nachfrage seitens der Personlabteilung da gewesen sei, die er aber alleine beantwortet habe.
Soviel ich mittlerweile weiß, handelte es sich bei dieser Nachfrage um genau diese beiden Fragestellungen (Art und Höhe).

Ich wurde also von meinem Vorgesetzten bei der Absprache einfach übergangen. Ist bzw. war dies rechtens? Gibt es dazu eine gesetzliche Grundlage?

Noch ein paar Daten: Beschäftigungsort: München, Dienstleistungsbranche der Automobilindustrie, zum Zeitpunkt der (erstmaligen) Gewährung der Zulage (Nov 07) über 5 Jahre Betriebszugehörigkeit

Für Info bzw. Hilfe jetzt schon herzlichen Dank!!!

Grüße Robert

Hallo Robert,

wenn ich das richtig verstanden habe, bekommst Du jetzt seit mehr als drei Jahren diese „Projektzulage“, was immer das bei Euch im Betrieb bedeutet.

Üblicherweise werden Gehaltserhöhungen nicht mit dem Mitarbeiter „abgestimmt“, sondern sie werden ihm mitgeteilt, da Unternehmen davon ausgehen, dass niemand etwas gegen eine Gehaltserhöhung haben dürfte.

Formal könntest Du Dich zwar gegen eine nichttarifliche Gehaltserhöhung wehren, weil sie ja eine Änderung des Arbeitsvertrages bedeutet, ich habe aber noch nie gehört, dass jemand das getan hätte.

Auch die Tatsache, dass der Vorgesetzte über dieses Thema allein mit der Personalabteilung kommuniziert hatte, ist absolut üblich.

Unklar ist mir, warum Du erst jetzt, also nach mehr als drei Jahren, dieses Thema auf den Tisch bringst.

Hatte sich da kürzlich etwas geändert?

Erlebst Du diese Gehaltserhöhung plötzlich als für Dich nachteilig?

Liebe/-r Experte/-in,

nach mehrmaliger (mündlicher) Antragstellung auf
Gehaltserhöhung bei meinem Vorgesetzten habe ich im November
2007 erstmalig eine Projektzulage in Höhe von 300,00 € brutto

Hallo Robert,

den Hintergund der Frage verstehe ich nicht. Die Zulage bekommst Du jetzt seit 3 Jahren. Sie ist nicht befristet. Richtig? Ist das „Prokejt“ befristet?
Nein, der BR hat nicht Recht. Nette Idee, aber der Arbeitgeber kann eine Erhöhung geben oder auch nicht, in welcher Höhe er auch mag.
Wenn Du magst, erkläre mir bitte, warum die Frage jetzt aktuell ist. Dann kann ich vielleicht noch mehr dazu sagen.

Liebe/-r Experte/-in,

nach mehrmaliger (mündlicher) Antragstellung auf
Gehaltserhöhung bei meinem Vorgesetzten habe ich im November
2007 erstmalig eine Projektzulage in Höhe von 300,00 € brutto
monatlich erhalten.

Nach Rücksprache mit dem damaligen Betriebsrat hätte mein
damaliger Vorgesetzter sowohl die Art der Erhöhung
(Gehaltserhöhung oder „nur“ (projektabhängige) Zulage) als
auch die Höhe der Zulage mit mir abstimmen müssen.

Leider hat er dies alles ohne mein Wissen bzw. meiner
Beteiligung getan, so daß ich im November vor vollendete
Tatsachen gestellt wurde. Ich erhielt von ihm lediglich die
Auskunft, daß einige Wochen vorher eine Nachfrage seitens der
Personlabteilung da gewesen sei, die er aber alleine
beantwortet habe.
Soviel ich mittlerweile weiß, handelte es sich bei dieser
Nachfrage um genau diese beiden Fragestellungen (Art und
Höhe).

Ich wurde also von meinem Vorgesetzten bei der Absprache
einfach übergangen. Ist bzw. war dies rechtens? Gibt es dazu
eine gesetzliche Grundlage?

Noch ein paar Daten: Beschäftigungsort: München,
Dienstleistungsbranche der Automobilindustrie, zum Zeitpunkt
der (erstmaligen) Gewährung der Zulage (Nov 07) über 5 Jahre
Betriebszugehörigkeit

Für Info bzw. Hilfe jetzt schon herzlichen Dank!!!

Grüße Robert

D. Beantwortung dieser Frage übersteigt mein Fachwissen.
Bitte einen FA f. Arb.recht konsultieren.
Entsprechende Adr. bekommst Du beim örtl. Anwaltverein o. im Branchenbuch o. im Branchenbuch unter d. entsprechenden Rubrik.

D. sollte mögl. zügig geschehen.
Ich weiß nicht, ob da evtl. (Widerspruchs-) Fristen laufen.
F. den Anfang mal im TV schauen o. nachfragen, ob es evtl. eine BV gibt.

Hallo Kollege, es kommt auf deinen Arbeitsvertrag an,grundsätzlich kann der Arbeitgeber auf Grund seines Direktionsrecht selber entscheiden,aber der damalige Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz und hätte innerhalb einer Woche, zb wegen der Höhe Widersprechen können,selbstverständlich mit Absprache mit Dir,entweder der Betriebsrat hat zugestimmt, oder der Betriebsrat hat stillschweigend Zugestimmt indem er den Arbeitgeber innerhalb einer Woche nicht geantwortet hat ! Mit Freundlichen Grüssen Klaus Klemenz

2007 erstmalig eine Projektzulage in Höhe von 300,00 € brutto monatlich erhalten.

die Art der Erhöhung
Gehaltserhöhung oder „nur“ (projektabhängige) Zulage) als auch die Höhe der Zulage mit mir abstimmen müssen.

Ich wurde also von meinem Vorgesetzten bei der Absprache
einfach übergangen. Ist bzw. war dies rechtens?
Grüße Robert

Guten Tag Robert,

ich gehe davon aus, dass die 300 Euro / Monat seither monatlich gewährt werden.

a) die Erhöhung ist eine Änderung des Vertrages. Diese bedarf grundsätzlich der Zustimmung beider Vertragspartner und in jedem Falle der schriftlichen Dokumentation an den Arbeitsvertrag nach § 3 NachweisG.
b) die Erhöhung ist von Vorteil und wurde so über Jahre angenommen. Das ist auch ohne schriftlichen Vertrag und nur durch das Annehmen inzwischen eine wirksame Änderung des Vertrages durch konkludentes Verhalten. Diese müsste dennoch nach § 3 NachwG dokumentiert werden.
c) Projektbezogene Zulage würde einen Widerruf und eine Wegnahme bei Wegfall des Projektes implizieren. Da es nichts schriftliches zu geben scheint, ist das nicht vereinbart. Die Zulage ist also de facto eine Gehaltserhöhung um 300 Euro.
d) ob Ihnen das genügt, ist Ihre Sache. Wenn Sie neu verhandeln dann aus der Basis, dieses 300 Euro sicher zu haben. Lassen Sie sich also diese nicht nachträglich unter Vorbehalte oder Widerrufsklauseln stellen.

Grüße und schönes Fest

Hallo, Robert,

ich kann Dir leider nicht weiter helfen. Auf jeden Fall müsste Dich der Betriebrat über die von Dir möglichen Schritte informieren können.
Ingeborg

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo

nach mehrmaliger (mündlicher) Antragstellung auf
Gehaltserhöhung bei meinem Vorgesetzten habe ich im November
2007 erstmalig eine Projektzulage in Höhe von 300,00 € brutto
monatlich erhalten.

Wieso fragen Sie erst nach drei Jahren nach ? Die Beantwortung ist nach Ablauf sämtlicher denkbarer Verjährungsfristen eh’ nur akademisch.

Nach Rücksprache mit dem damaligen Betriebsrat hätte mein
damaliger Vorgesetzter sowohl die Art der Erhöhung
(Gehaltserhöhung oder „nur“ (projektabhängige) Zulage) als
auch die Höhe der Zulage mit mir abstimmen müssen.

Leider hat er dies alles ohne mein Wissen bzw. meiner
Beteiligung getan, so daß ich im November vor vollendete
Tatsachen gestellt wurde. Ich erhielt von ihm lediglich die
Auskunft, daß einige Wochen vorher eine Nachfrage seitens der
Personlabteilung da gewesen sei, die er aber alleine
beantwortet habe.
Soviel ich mittlerweile weiß, handelte es sich bei dieser
Nachfrage um genau diese beiden Fragestellungen (Art und
Höhe).

Ich wurde also von meinem Vorgesetzten bei der Absprache
einfach übergangen. Ist bzw. war dies rechtens?

Ja

Gibt es dazu
eine gesetzliche Grundlage?

Mangels individualrechtlicher gesetzlicher Verpflichtung brauch er das nicht mit Ihnen zu besprechen.
Es ist ein Problem der internen Berechtigungen und evtl. der Mitbestimmung des BR (die aber in diesem Punkt vom Gesetz her äußerst fraglich ist)

Noch ein paar Daten: Beschäftigungsort: München,
Dienstleistungsbranche der Automobilindustrie, zum Zeitpunkt
der (erstmaligen) Gewährung der Zulage (Nov 07) über 5 Jahre
Betriebszugehörigkeit

Für Info bzw. Hilfe jetzt schon herzlichen Dank!!!

Grüße Robert

&Tschüß
Wolfgang

Lieber Herr Heim,

Ihr eigentliches Problem ist mir nicht klar.

Die Lohnerhöhung ist eine Vereinbarung. Dazu müssen beide Seiten „Ja“ sagen. Hier ist es so gelaufen, dass Sie „Bitte, Bitte“ gesagt haben und Ihr Arbeitgeber Ihnen daraufhin „OK. 300 Euro mehr.“ angeboten hat. Dieses Angebot haben Sie angenommen, ggf. stillschweigend, indem Sie das Gehalt eingestrichen haben.

Es gab also keine Pflicht, Sie zu beteiligen. Was der Betriebsrat erzählt, ist, so wie Sie es berichten, falsch.

Fraglich ist aus meiner Sicht derzeit nur, ob es eine Projektzulage ist, die enden kann, wenn das Projekt endet oder ob es eine einfache Zulage ist. Wenn diese einfache Zulage monatlich gezahlt wird, kann sie nicht widerrufen werden. Sie haben diese Zulage also sicher im Sack.

Frohes Fest wünscht

Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -
    _________________________________
    Waitschies & Ziegenhagen
    Fachanwälte für Arbeitsrecht

Taubenstraße 20 - 22
10117 Berlin (Gendarmenmarkt)

Tel.: 030 / 288 78 - 600
Fax: 030 / 288 78 - 601

http://www.wz-anwaelte.de

So wie es sich liest, gibt es eine tarifrechtliche Grundlage für diese Zulage. In Tarifverträgen sind dann auch Durchführungsbestimmungen enthalten. Oder es handelt sich dabei um eine Betriebsvereinbarung. Bei letzteres sollten Sie sich mit ihrem Betriebsrat beraten. Auf Tariffestlegungen haben Sie nur einen arbeitsrechtlich einklagbaren Anspruch, wenn Sie Mitglied dieser Gewerkschaft sind. Außer, er wurde von ihrer Landesregierung für „ALLGEMEINVERBINDLICH“ erklärt. Aber das erfahren Sie über Ihren Betriebsrat oder ihrer Tarif - Gewerkschaft.

Liebe/-r Experte/-in,

nach mehrmaliger (mündlicher) Antragstellung auf
Gehaltserhöhung bei meinem Vorgesetzten habe ich im November
2007 erstmalig eine Projektzulage in Höhe von 300,00 € brutto
monatlich erhalten.

Nach Rücksprache mit dem damaligen Betriebsrat hätte mein
damaliger Vorgesetzter sowohl die Art der Erhöhung
(Gehaltserhöhung oder „nur“ (projektabhängige) Zulage) als
auch die Höhe der Zulage mit mir abstimmen müssen.

Leider hat er dies alles ohne mein Wissen bzw. meiner
Beteiligung getan, so daß ich im November vor vollendete
Tatsachen gestellt wurde. Ich erhielt von ihm lediglich die
Auskunft, daß einige Wochen vorher eine Nachfrage seitens der
Personlabteilung da gewesen sei, die er aber alleine
beantwortet habe.
Soviel ich mittlerweile weiß, handelte es sich bei dieser
Nachfrage um genau diese beiden Fragestellungen (Art und
Höhe).

Ich wurde also von meinem Vorgesetzten bei der Absprache
einfach übergangen. Ist bzw. war dies rechtens? Gibt es dazu
eine gesetzliche Grundlage?

Noch ein paar Daten: Beschäftigungsort: München,
Dienstleistungsbranche der Automobilindustrie, zum Zeitpunkt
der (erstmaligen) Gewährung der Zulage (Nov 07) über 5 Jahre
Betriebszugehörigkeit

Für Info bzw. Hilfe jetzt schon herzlichen Dank!!!

Hallo, da sieht es für den „Lohnerhöhungsverlangendem“ etwas ungünstig aus. Denn die Geschichte ist verjährt. Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, sind im bestehenden AV nach spätestens 8 Wochen, gegenüber dem Arbeitsgeber, schriftlich anzuzeigen (mitzuteilen)!! Lehnt er den Anspruch ab, ist nach spätestens 4 Wochen, dem Richter des Arbeitsgerichtes, die Klageschrift auf den Tisch zu legen!!Diese muß den genauen Schaden beziffert, dann enthalten. Da das nicht geschehen ist, kann man die ganze Geschichte unter Verlust, abhaken. Leider, dumm gelaufen. Für das nächstemal empfiehlt sich eine Gewerkschaftsmitgliedschaft. Also, nicht weiter drüber nachdenken und bei der nächsten Lohnerhöhungsverhandlung vorher sich die Karten zurecht legen.

Trotzdem, Frohes Fest und Guten Rutsch ins Neue.

Der Arbeitgeber entscheidet über Art und Höhe der Gehaltserhöhung, der Mitarbeiter hat da kein Mitspracherecht.

Guten Tag

Also bei freiwilligen Zulagen, Gehaltserhöhungen etc. ist es zwar üblich, daß dies mit dem Mitarbeiter abgesprochen wird, doch es gibt dazu keine gesetzliche Richtlinie. Auch bei Übertarif hat der Betriebsrat meines Wissens und Erfahrung keine Mitbestimmung.

Alles Gute
G.L.

Servus Robert,

sorry - aber ich bin erst heute aus dem Urlaub zurück und hatte dies auch auf dieser Plattform hinterlegt.

Nun zur Sache:

  1. Es zählt/gilt ein Tarifvertrag für dich ?!!! Ich gehe mal davon aus. Schau mit deinem BR, oder der IG Metall nach, ob deine Eingruppierung richtig ist.

  2. Der Betriebsrat muss mit im Boot sitzen, wenn es um Lohnerhöhungen geht. Der Arbeitgeber darf dies nicht eigenständig machen.

  3. Sei vorsichtig mit derartigen „Lohnerhöhungen“. Diese Zulagen können von deinem Chef wieder gestrichen werden (freiwillige Zulage), oder aber auf tarifliche Lohnerhöhungen angerechnet werden.

Ich rate dir dringend, dich mit einem IG Metallvertreter und deinem BR zusammen zu setzen.

Viel Glück!

Hallo demosthenes,

danke erstmal für deine antwort!
ich muß zugeben: ich bin schon seit über 3 jahren aus der firma ausgeschieden, es geht mir bei meiner frage nur um das grundsätzliche…

gruß robert

Hallo Brigitte,

danke erstmal für deine antwort!
ich muß zugeben: ich bin schon seit über 3 jahren aus der firma ausgeschieden, es geht mir bei meiner frage nur um das grundsätzliche…
das projekt war befristet d.h. rein theoretisch hätte ich die zulage 2 monate später wieder verlieren können, aber das thema hat sich ja mittlerweile wieder erledigt.

gruß robert

Hallo Marion,

danke erstmal für deine antwort!
ich muß zugeben: ich bin schon seit über 3 jahren aus der firma ausgeschieden, es geht mir bei meiner frage nur um das grundsätzliche…

gruß robert

Hallo Schach1,

danke erstmal für deine informative antwort!

gruß robert

Hallo Ingeborg,

danke trotzdem für deine antwort!

gruß robert

Hallo Wolfgang,

danke erstmal für deine antwort!
ich muß zugeben: ich bin schon seit über 3 jahren aus der firma ausgeschieden, es geht mir bei meiner frage nur um das grundsätzliche…

gruß robert