Arbeitsrecht / Versicherungsrecht Dienstfahrten

Hallo liebes Forum !!!
Ich, Angestellter seit einigen Monaten bei einem priv. AG, muss mir privat einen neuen „gebrauchten“ PKW zulegen. Im Rahmen meiner Tätigkeit bin ich ca. 1 x wöchentlich 2 Stunden, manchmal auch nur alle 14 Tage mit meinem privaten PKW für die Firma unterwegs. Diese erstattet mir eine Kilometer-Pauschale von 0,30 € pro gefahren KM. Soweit so gut, ich hatte einen bisherige Kfz-Versicherung einfach weiterlaufen lassen. Nun hat das alte Auto seinen Geist aufgegeben und ich befinde mich auf der Suche nach einem neuen und damit verbunden auch einer neuen Kfz-Versicherer. Bei dem Versicherungsvergleich soll ich Angaben darüber machen ob der zu versichernde PKW nur Privat…oder aber auch Dienstlich genutzt wird !!
Meine Frage zielt darauf hinaus wie genau müssen diese Angaben sein, wenn nur gelegentlich Fahrten mit dem privaten PKW getätigt werden müssen ???!!! Was sagt die Rechtsprechung zu dieser Thematik ???!!!
Wer kann helfen…vielen Dank im voraus :smile:

Hallo,

wollen Sie eine korrekte Antwort, dann
geben Sie der Versicherung an, dass Sie 2 - 3 mal im Monat eine bis zwei Stunden für Ihren Arbeitgeber unterwegs sind.

MfG
PB

wollen Sie

Das ist Leider keine Frage zum Arbeitsrecht.

hallo,
das das fahreug im überwiegenden fall privat genutzt wird, würde ich dies bei der versicherung angeben. ist jedoch der fahrkilometeranteil dienstlich bedeutend höher als bei privater nutung, wäre es anders herum. diese angegegenheit mit dem möglichen neuen kfz-versicherer besprechen (angebote mehrere versicherer sinnvoll)
mfg und ein gesundes neues jahr
SN

Hallo,

da würde ich doch zunächst mal die Versicherung fragen, wo der Unterschied im Beitrag ist.
Wenn es angeordnete Dienstfahrten mit dem Privat PKW sind, haftet meines Wissens auch der AG bei Beschädigungen (nicht bei selbstverursachten Unfällen!) es sei denn, es wurde ein Haftungsausschluss vereinbart.

Gruß,

twilight666

Hallo liebes Forum !
Ich, Angestellter seit einigen Monaten bei einem priv. AG,
muss mir privat einen neuen „gebrauchten“ PKW zulegen. Im
Rahmen meiner Tätigkeit bin ich ca. 1 x wöchentlich 2 Stunden,
manchmal auch nur alle 14 Tage mit meinem privaten PKW für die
Firma unterwegs. Diese erstattet mir eine Kilometer-Pauschale
von 0,30 € pro gefahren KM. Soweit so gut, ich hatte einen
bisherige Kfz-Versicherung einfach weiterlaufen lassen. Nun
hat das alte Auto seinen Geist aufgegeben und ich befinde mich
auf der Suche nach einem neuen und damit verbunden auch einer
neuen Kfz-Versicherer. Bei dem Versicherungsvergleich soll ich
Angaben darüber machen ob der zu versichernde PKW nur
Privat…oder aber auch Dienstlich genutzt wird !!
Meine Frage zielt darauf hinaus wie genau müssen diese Angaben
sein, wenn nur gelegentlich Fahrten mit dem privaten PKW
getätigt werden müssen ???!!! Was sagt die Rechtsprechung zu
dieser Thematik ???!!!
Wer kann helfen…vielen Dank im voraus :smile:

Hallo,

Die dienstliche Nutzung zieht ein höheres Risiko für die Versicherung nach sich. Also kann sie die Versicherung eben teurer machen. Schön legal, man könnte auch sagen s-eiß legal.

Aber mal was anderes, der Arbeitgeber kommt aus dem Lachen nicht heraus, wenn er den Arbeitnehmer mit 30 cent abspeist. Abnutzung, Versicherung, Steuern, Anschaffungskosten, Reparaturen, Ölwechsel, dass sind Ausgaben die man nie mit 30 cent hinbekommt. Andere Menschen in so einer Situation, haben morgen plötzlich einen Motorschaden. Und den Job werden sie nicht los, weil sie in einer Gewerkschaft sind, die sofort innerhalb der 3 Wochenfrist eine Kündigungsschutzklage einreicht. So erledigen das andere Menschen.

:wink: