Arbeitsrecht / Wahl zum Bürgermeister

Liebe/-r Experte/-in,

Ich trage mich mit dem Gedanken, mich zur Wahl des Bürgermeisters (hauptamtlich) meiner Stadt aufstellen zu lassen.
Was passiert mit meinem bisherigen Arbeitsverhältnis? Gelten besondere Kündigungsfristen? Oder ruht das Arbeitsverhältnis nur für die Dauer der entspr. Legislaturperiode?
Kann mir hier jemand helfen?

Vielen Dank vorab!

Hallo Raventom,

sofern du Beamter bist, hast du ein Rückkehrrecht nach Ablauf der Amtszeit. Ansonsten hängt es nach meiner Kenntnis von deinem Verhandlungsgeschick mit deinem Arbeitgeber ab, ob er die Amtszeit als unbezahlten Urlaub oder ähnliches gelten lässt und du ein Rückkehrrecht erhältst. In welchem Bundesland wohnst du denn?

Gruß,
csoekeland

So auf die Schnelle kann ich Dir da nichts zu sagen.
Ich werde versuchen, mich kundig zu machen.
Otto

Vielen Dank schonmal,

ich komme aus Thueringen. So ähnlich lag ich mit meiner Vermutung… zu Zeiten, da ich dem Tarifvertrag für die öffentlichen Dienst unterlag, war ich mir sicher, dass der Arbeitsplatz ruhend gestellt wird. Jetzt, in der „freien“ Wirtschaft ist das wohl nicht so.

Viele Grüße
Thomas

Hallo Thomas,
da hat man es als Stadtratsmitglied einfacher. Der Arbeitgeber muss einen für die Ausübung des Mandates jeweils eine Freistellung geben. Da kommen leicht 10% der Arbeitszeit zusammen.

Gruß,
Carsten

Guten Morgen Raventom,

zuerst einmal herzlichen Glückwunsch zu Deiner (wahrscheinlichen!) Entscheidung!

Nun zu Deiner Frage:
Grundsätzlich erstmal bist Du für Aufgaben, zu denen Du durch Wahl berufen wurdest freizustellen (Gemeindeordnung des jeweiligen Bundeslandes).
Ich gehe einmal davon aus, dass Du nicht beabsichtigst, nach einer Wahlperiode wieder abzutreten!? Das bedeutet, Du würdest sicher eine sehr lange Weile Deinem derzeitigen AG nicht zur Verfügung stehen. Sicher wäre es eine feine Geste, das zu berücksichtigen. Ob Du einen Anspruch auf „Wiedereinstellung“ hast, wäre eine arbeitsrechtliche/beamtenrechtliche Frage, die Dir ein Jurist vielleicht besser beantworten kann. Aus dem Blickwinkel des „gesunden Menschenverstandes“ möchte ich Dir mit auf den Weg geben, dass jemand in dieser Position auch Kraft dieser Aufgabe Aufsichtsfunktionen übernimmt, in denen sie/er ihre/seine Qualifikation unter Beweis stellen konnte so dass nach Ausscheiden aus dem Amt sicher einige Personaler Interesse an einer solchen Person äußern würden. Außerdem ist es doch schwer vorstellbar, dass der Verwaltungsvorstand einer kompletten städtischen Verwaltung sich nach seiner Amtszeit wieder brav in die Reihe der Befehlsempfänger einreiht!?

Startest Du als Einzelbewerber oder als Parteikandidat? Im letzteren Fall sollten Dir die ParteikollegInnen ebenfalls Auskunft geben können. Bürgermeisterangelegenheiten sind nämlich i.d.R. Ländersache.

Ich wünsche Dir bei deinem Vorhaben viele helfende Hände, einen starken Background und am Ende einen persönlichen Erfolg!

Viele Grüße
Wildfang

Das bisherige Arbeitsverhältnis ruht nicht, sondern man muss schon kündigen, es sei denn man kann eine Sondervereinbarung abschließen. Wegen der Kündigungsfrist würde ich vorher mit dem Arbeitgeber sprechen, denn man kann ja auch die Wahl verlieren (?). Spätestens nach einer 2. Wahlperiode hat man dann aber schon Anspruch auf eine Pension.

Hallo,
ohne Gewähr:
ggf. je nach Bundesland unterschiedlich, schau in die jeweilige Gemeindeordnung.

  • Job im öffnetlichen Dienst - der drüfte ruhen
  • normaler privater Job - der dürfte futsch sein, oder individuelle vereinbarung, bundestagsabgeordnete: hier ruht der job - bei den wahlbeamten bürgermeister unserer meinung nach nicht - aber nachschauen, nachfragen bei der Stadtverwaltung, dem regierungspräsidenten. Du bist sicher nicht der erste, der diese Frage steltl. gruß Wolfgang Hovenga

Wenn es sich um einen Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst handelt,so ist eine Rückehr möglich.in der freien wirtschaft ist das nicht so sicher,und ich glaube ein Anspruch besteht nicht.
MfG.

Da bin ich noch einmal. Leider habe ich nichts in Erfahrung bringen können.
Trotzdem schöne Grüße