Guten Morgen Raventom,
zuerst einmal herzlichen Glückwunsch zu Deiner (wahrscheinlichen!) Entscheidung!
Nun zu Deiner Frage:
Grundsätzlich erstmal bist Du für Aufgaben, zu denen Du durch Wahl berufen wurdest freizustellen (Gemeindeordnung des jeweiligen Bundeslandes).
Ich gehe einmal davon aus, dass Du nicht beabsichtigst, nach einer Wahlperiode wieder abzutreten!? Das bedeutet, Du würdest sicher eine sehr lange Weile Deinem derzeitigen AG nicht zur Verfügung stehen. Sicher wäre es eine feine Geste, das zu berücksichtigen. Ob Du einen Anspruch auf „Wiedereinstellung“ hast, wäre eine arbeitsrechtliche/beamtenrechtliche Frage, die Dir ein Jurist vielleicht besser beantworten kann. Aus dem Blickwinkel des „gesunden Menschenverstandes“ möchte ich Dir mit auf den Weg geben, dass jemand in dieser Position auch Kraft dieser Aufgabe Aufsichtsfunktionen übernimmt, in denen sie/er ihre/seine Qualifikation unter Beweis stellen konnte so dass nach Ausscheiden aus dem Amt sicher einige Personaler Interesse an einer solchen Person äußern würden. Außerdem ist es doch schwer vorstellbar, dass der Verwaltungsvorstand einer kompletten städtischen Verwaltung sich nach seiner Amtszeit wieder brav in die Reihe der Befehlsempfänger einreiht!?
Startest Du als Einzelbewerber oder als Parteikandidat? Im letzteren Fall sollten Dir die ParteikollegInnen ebenfalls Auskunft geben können. Bürgermeisterangelegenheiten sind nämlich i.d.R. Ländersache.
Ich wünsche Dir bei deinem Vorhaben viele helfende Hände, einen starken Background und am Ende einen persönlichen Erfolg!
Viele Grüße
Wildfang