Arbeitsrecht wfbm Außenarbeitsplatz

Hallo, eine wfbm hat einen beschäftigen auf den 1 Arbeitsmarkt integriert aber der Werkstattvertrag wurde nicht gekündigt . Die Firma wo der jenigen arbeitet zahlt ein lohn von 2000 Euro wovon der beschäftigte nur die 220€ aus der Werkstatt erhält. Jetzt war die Mutter bei der Firma und ihr wurde gesagt die wissen gar nichts davon dass die wfbm das Geld einzieht. Der beschäftigte ist in der Firma voll integriert und benötigte keine Unterstützung seitens der wfbm mehr.
Kann das sein das die wfbm sich das Geld Ansicht in die eigene Tasche steckt um wirtschaftlich besser da zu stehen. Was könnte man dagegen unternehmen.
Ich bin von einem behinderten Beirat und möchte dem beschäftigten gerne helfen aber wie.

Wenn das so wäre, warum hat der Beschäftigte den Werkstattvertrag mit der WfbM nicht gekündigt ? So wie du schreibst benötigt er die Hilfe einer WfbM nicht mehr. Das wäre doch sehr erfreulich .
Und einen normalen Arbeitsvertrag mit der Firma abgeschlossen für einen Lohn von 2.000 € und voller Sozialversicherung ?

MfG
duck313

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Also habe noch mal genauer nach gefragt die wfbm zahlt nur die 220€ gehalt. Also er wußte nichts von dem 2000 Euro die hat sich die wfbm eingesteckt. Die wollten den offiziell nicht loswerden. Ist ja finanziellen ein Verlust für die wfbm. Er wußte gar nicht das dein Betrieb ein normales gehalt zahlt. Jetzt würde ich ihm raten die wfbm zu verklagen weil die das ganze Geld eingesteckt haben und ihm das nicht gesagt haben. Das ganze ist jetzt aufgefallen weil er seinen chef zufällig gesagt hat er bekomme 220 von der wfbm. Das fand der Chef komisch der sagte dann der überweise jeden Monat 220 Euro an die wfbm. Wenn der jetzt in der wfbm kündigt kann er dann eine klage einreichen weil er hätte ja viel mehr Geld haben Können. Das er in der wfbm kündigen kann das haben die auch verschwiegen. Der wfbm geht es wirtschaftlich schlecht. Gute Mittarbeiter bekommen mittelmäßig Beurteilung damit sie dort bleiben und das wirtschaftliche aufrecht zu halten. Der Geschäftsführer hat da neulich gekündigt weil es da einige Unstimmigkeiten gab.

Ich frage mich gerade, wer hat da mit wem welches Vertragsverhältnis.
Bevor der grosse Hammer

herausgeholt wird, bitte erstmal die ganze Sache mit einer rechtskundigen Person durchsprechen.

Hallo,
war ein Verschreiber oder stimmt das so ?
Auch ich meine, es muss erst mal das Vertragsverhältnis geklärt werden.
Gruss
Czauderna

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Die Geschichte passt doch hinten und vorne nicht! Entweder man hat einen Arbeitsvertrag mit dem hier angeblichen Arbeitgeber und bekommt dann auch von dem sein Geld auf das eigene Konto (und der führt dann auch Steuern und Sozialabgaben für seinen AN direkt ab) oder man hat einen Vertrag mit der WfB und bekommt von der sein Geld, wobei es nicht unüblich ist, dass die WfB Verträge mit Dritten schließt, für die Leistungen erbracht werden, die die WfB dann diesen Dritten gegenüber abrechnet. Dieses Geld ist dann aber nicht 1:1 Arbeitseinkommen der im Rahmen eines solchen Vertrages eingesetzten Betreuten, genauso wenig, wie es das private Einkommen eines angestellten Gärtners ist, wenn die Firma, für die er arbeitet, bei Hans Meier den Garten anlegt.

Um im Garten zu bleiben: Die Firma für die ich aktuell tätig bin, unterhält einen Pflegevertrag für die Außenanlagen mit einer WfB, und es gibt da eine recht feste Kolonne von Betreuten, die bei uns regelmäßig aufschlägt und den Rasen mäht, Unkraut entfernt, … Das sind aber nun mal keine durchschnittlichen Arbeitnehmer sondern Leute mit gewissen Einschränkungen, die zusätzliche Betreuung und Anleitung brauchen, und die daher immer auch von Personal der WfB begleitet werden. Und natürlich bekommt die Firma eine Rechnung von der WfB für diese Tätigkeiten. Die hat aber nichts mit dem zu tun, was die einzelnen Betreuten vor Ort dann am Monatsende bekommen, und das ist auch nicht vergleichbar mit einem gewerblichen Gartenbaubetrieb, der natürlich auch neben Löhnen/Gehälter und deren Sozialabgaben noch Gerät und Verbrauchsmaterial, allgemeine Geschäftskosten, … hat, sondern da sind dann zusätzlich auch die Kosten zu tragen, die die Betreuung vor Ort verursacht, und muss man auch berücksichtigen, dass es gewisse Minderleistungen gibt, weshalb die WfB nicht die Stundensätze wird abrechnen können, wie ein gewerbliches Unternehmen.

Auch gibt es durchaus Eingliederungsmaßnahmen, bei denen man eine Erprobung auf einem normalen Arbeitsplatz im 1. Arbeitsmarkt vornimmt, aber im Hintergrund aber die Betreuung weiterhin besteht und eine Rückfalloption gegeben ist, damit jemand beim Scheitern einer solchen Erprobung dann nicht plötzlich auf der Straße steht.

Man müsste hier mE erst einmal die tatsächliche aktuelle vertragliche Situation der Beteiligten klären. So wie zunächst beschrieben, kann sie jedenfalls nicht sein. Und dann müsste man sehen, ob die Firma, für die aktuell geleistet wird, tatsächlich Interesse daran hätte einen direkten Arbeitsvertrag zu schließen, und warum der Betroffene trotzdem jetzt noch über die WfB tätig ist. Wenn von Seiten aller Beteiligten nichts dagegen spricht, könnte man sicherlich aus der WfB raus und in die Firma einsteigen und von der dann direkt seinen Lohn bekommen.

Ich gebe aber zu Bedenken, dass es bei solchen Konstruktionen ggf. diverse Nebenkriegsschauplätze gibt, die zu berücksichtigen sind, wie ggf. die Unterbringung in einem Heim, die nur möglich ist, wenn jemand nicht auf dem 1. Arbeitsmarkt tätig ist, …

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Hallo, ich arbeite in einer WfbM im Berufsbildungs-Bereich. Ja das ist richtig. Beides geht überhaupt nicht. Entweder der Werkstatt-Vertrag läuft, oder ein Arbeitsverhältnis auf dem 1. Arbeitsmarkt. Es ist zu klären, welche Verträge da laufen. Bestimmt klärt sich da das Missverständnis schon auf. Es ist jederzeit möglich den Werkstatt-Vertrag zu kündigen.
Es gibt auch noch eine Eigenverantwortung des Beschäftigten oder (falls dieser das nicht kann) einen Betreuer. Hier geht es um: Ich kündige einen Vertrag und schließe einen neuen ab. Wer hat den Vertrag mit der Firma denn geschlossen?

Die WfbM bekommt KEIN Geld von irgendeiner Firma. Wie soll das funktionieren? Ausnahmen sind z.B. ein BIB-Verhältnis.

Die Agentur für Arbeit und der LWV müssten ja auch informiert werden, wenn der Beschäftigte plötzlich wieder voll arbeitsfähig ist. Denn dies war er ja in der Werkstatt nicht!