Arbeitsrecht, Wie kann ich kündigen?

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe einen Arbeitsvertrag in dem es keinen Punkt über eine Kündigung gibt. Ich habe jetzt einen besseren Job gefunden und möchte kündigen. Gibt es da irgend eine allg. Frist die ich dem Arbeitgeber lassen muss oder kann ich sofort kündigen? Danke für Ihre Antwort im voraus. oli

Dann gelten die gesetzlichen Fristen:

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. des Monats oder zum Ende eines Kalendermonats (unabhängig von der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit).

Für den Kündigungstermin 31.01.10 muss daher die Kündigung bis zum 03.01.10 beim Arbeitgeber eingehen.

Frühester Termin: Für den Kündigungstermin 15.12.10 muss die Kündigung bis zum 17.11.10 beim Arbeitgeber eingehen.

Danke für die schnelle Antwort und schönen abend noch. danke

Hallo,

das ist eigentlich einfach (und steht alles im §622 BGB - da muss man als Laie aber erst mal drauf kommen):

Gibt es keine vertragliche Regelung oder einen Hinweis auf eine tarifvertragliche Bestimmung gilt der §622:

>>(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Gibt es einen Tarifvertrag gelten meist (und höchstens!!) die Fristen aus dem Gesetz (hier zu finden: http://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/622.html )

Beim ersten Fall (gar keine Regelung) kann man also heute - am 11.11. - kündigen und ist am 15.12. aus dem Vertrag raus, kündigt man erst am 16.11. endet der Vertrag am 31.12…

Gruss

rambam

Die Kündigungsfrist wird dann nach dem Kündigungsschutzgesetz berechnet.

Dazu müsste man wissen, wie lange das Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Honings

Die gesetzlich Kündigungsfrist nach § 622 BGB beträgt vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende; ist also in Ihrem Arbeitsvertrag nichts Anderes festgehalten, gilbt diese Frist, wenn Sie als Arbeitnehmer von sich aus kündigen.
Mfg
Arnim Wolff