Hallo,
das ist eigentlich einfach (und steht alles im §622 BGB - da muss man als Laie aber erst mal drauf kommen):
Gibt es keine vertragliche Regelung oder einen Hinweis auf eine tarifvertragliche Bestimmung gilt der §622:
>>(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Gibt es einen Tarifvertrag gelten meist (und höchstens!!) die Fristen aus dem Gesetz (hier zu finden: http://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/622.html )
Beim ersten Fall (gar keine Regelung) kann man also heute - am 11.11. - kündigen und ist am 15.12. aus dem Vertrag raus, kündigt man erst am 16.11. endet der Vertrag am 31.12…
Gruss
rambam