Arbeitsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe 2 Anliegen:
1.
ich bin seit langem in einme Unternehmen, leider mit kurzer Unterbrechung:
Ich habe ab 1996 bis Februar 2002 in einem Filialbetrieb gearbeitet, dort habe ich zum 28.02.2002 gekündigt. Danach konnte ich zum 15.04.2002 (also 1,5 Monate später) in einer anderer Filiale des gleichen Unternehmens wieder anfangen.
Seitdem habe ich schon öfter mal die Filiale gewächselt (immer mit einer Kündigung), aber ohne längere Unterbrechung als 2 Wochen.
Zwischenzeitlich wurde auf meinen Verdienstabrechnung immer wieder ein anderes Eintrittsdatum aufgeführt.
Seit Ende 2006 steht allerdings als Eintrittsdatum Februar 1996.
Da ich nun wieder die Stelle im Unternehmen gewechselt habe, wurde dies scheinbar nochmal geprüft und nun steht im Vertrag das Eintrittsdatum Februar 2002.
Kann das sein?
Mir ist es deshalb so wichtig, da man nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit 2 Tage mehr Urlaub hat.
Eine Nachfrage in der Zentrale hat vor ein paar Jahren ergeben, dass die Zugehörigkeit erst nach 3 Monaten Pause erlischt… Eine Nachfrage heute hat ergeben, dass die Zugehörigkeit schon nach einem Monat erlischt…

  1. In meinem neuen Arbeitsbereich werde ich flexibel in verschiedenen Filialen deutschlandweit eingesetzt.
    Die Fahrzeit, die ich mit dem Auto benötige wird mir zu 50% des normalne Stundenlohnes vergütet.
    Mein Arbeitsvertrag beläuft sich auf 39 Stunden pro Woche.
    Allerdings geht aus dem Vertrag nich hervor, ob die Fahrtzeit auch Arbeitszeit ist und zu den 39 Stunden gezählt werden, oder ob die Arbeitszeit tatsächlich nur die Zeit ist, die ich vor Ort in den Filialen bin.
    Darüber hinaus möchte ich auch noch gerne wissen, ob es für die Arbeitszeit vor Ort + die Fahrtzeit nach Hause ein max. Pensum gibt:
    z.B. Ich bin unter der Woche 500km von meinem Wohnort entfernt. Ich arbeite am Freitag von 9.00 - 20.00 Uhr (natürlich mit den gesetzlichen Pausen - die sind natürlich geregelt) und möchte im Anschluss nach Hause fahren, also wäre ich noch ca 5 Stunden mit dem Auto unterwegs. Das wären 10 Stunden arbeit + ca 5 Stunden Fahrt = 15 Stunden für die Firma unterwegs…

Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt…
Ich freue mich auf eine baldige Antwort und schon mal
DANKE im vorraus

Hallo,

bin auf die Schnelle überfragt. Hat Deine Firma keinen Betriebrat? Der wäre der klassische Ansprechpartner für Deinen Fragen. Bei der Betriebszugehörigkeit zählen m.E. alle Zeiten. Was bzgl. der Fahrzeiten als Arbeitszeiten zu nehmen ist, dürfte der individuellen/ betrieblichen Absprache unterfallen.
Sorry, dass ich Dir nicht besser weiter helfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Ingeborg

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