Tagchen, komme da mit einem Fall garnicht weiter. Kann mir da jemand helfen?
Fall 1: Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft
Der Londoner Aaron (A) arbeitet seit April 2005 als Sprecher und Übersetzer für den englischen
Dienst der Rundfunkanstalt Rausch ® auf Grund von jeweils auf ein Jahr befristeten
Honorarvereinbarungen als so genannter freier Mitarbeiter mit einer monatlichen Honorarpauschale
in Höhe von zuletzt 2.000,- €.
Die Tätigkeit des A besteht aus dem Übersetzten und Sprechen von Kommentaren und Nachrichten,
einschließlich einer obligatorischen Anwesenheit in den Räumen der R, die der Leiter
der Redaktion des englischen Dienstes vorgeschrieben hatte. Seine durchschnittliche tägliche
Arbeitszeit beträgt sechs Stunden. In der Vorbereitung und Durchführung seiner Aufgaben ist
er von den Weisungen und Kontrollen seines Vorgesetzten abhängig. Ferner hat er in der Redaktion
einen festen Schreibtisch mit Schreibmaschine.
Im April 2010 erhebt der A eine Klage vor dem Arbeitsgericht mit dem Antrag, festzustellen,
dass er mit der R in einem wirksamen Arbeitsverhältnis steht. R wendet dagegen ein, dass A
schon deshalb kein Arbeitnehmer sein könnte, da er im Rahmen von Honorarvereinbarungen
und somit selbständig für die R Aufträge erledigt hat.
Hat die Klage des A Aussicht auf Erfolg?