Ein MA ist 2014 verstorben. Angehörige (Kinder des MA) fordern in 11-2018 Ausbezahlung Urlaubsanspruch/Abgeltung. MA wegen lange Erkrankung (krebs) nicht arbeitsfähig gewesen. Anspruch der Angehörigen verjährt?
Die haben wohl das EUGH Urteil gelesen, dass der Anspruch vererbbar ist.
Dabei aber außer acht gelassen, dass die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Die begann am 1.1. 2015 und endete am 31.12. 2017 um 24 Uhr Da ist also nichts mehr mit Auszahlung Urlaubsanspruch. ramses90
Ja Trast, da kannste noch soviel negativ bewerten weil´s Dir nicht passt, es ist nunmal ein Gerichtsurteil an das auch Du Dich halten mußt. ramses90
Hallo. Ich habe nichts negativ bewertet. Ich bin für die Antwort dankbar. Ich kenneich hier auf der Seite noch nicht aus und dachte dass sich hinter den kleinen Pfeilen noch weitere antwortet befinden. Deshalb habe ich da rum geklickt. Also danke für die Antwort. Sie haben ja meine Frage auch zu gunsten des Arbeitgebers beantwortet. Weil die Gunst des Arbeitnehmers ja wohl verjährt ist.