Hallo
Denn das Arbeiten auf einer
Leiter in solchen Höhen gehört ja eigentlich nicht ins
Aufgabenfeld einer Einzelhandelskauffrau.
Das weiß ich nicht. Die Ware soll schließlich im „rechten Licht“ präsentiert werden. Dafür wird die Einzelhandelskauffrau schon zuständig sein. Sich um das Drumherum zu kümmern, ist ja kein Nachteil für den Arbeitnehmer - wenn die Leiter sicher ist und sich die Person auf der Leiter sicher fühlt. Man könnte aber schon mal bei der Berufsgenossenschaft anfragen. Irgendwo im Betrieb hängt sicher ein Schild, auf dem die zuständige BG steht.
Wie ist das für A generell geregelt: Darf A überhaupt
Leuchtstoffröhren wechseln, oder braucht A dazu eine
technische Ausbildung?
Nein, das Auswechseln von Leuchtstofflampen und Startern (wenn vorhanden) ist durchaus von Laien durchführbar, wie auch andere Leuchtmittel wie Glühlampen und „Sparlampen“.
Man muß aber beachten:
Wenn die Röhren leuchten oder blinken oder an den Enden glühen, sind sie dort sehr heiß, also nur im mittleren Bereich anfassen.
Die Starter sollten auch ausgetauscht werden, falls solche vorhanden sind.
Weitere Reparaturen, z.B. wenn Fassungen zerbrochen sind, gehören aber unbedingt in die Hände von Fachleuten.
Leuchtstofflampen in allen Bauformen, auch die kleinen „Energiesparlampen“, sind, wie auch alle sonstigen Elektrogeräte, Sondermüll! In der Regel sollte jeder Händler Lampen kostenlos zurücknehmen. Das muß er zwar nicht, aber man kann sich dann aber auch einen anderen Händler suchen. Es gibt auch öffentliche Stellen (Recyclinghöfe), die Lampen kostenlos annehmen. Die Entsorgungsgebühr wurde beim Kauf nämlich schon bezahlt.
Und wer haftet, falls A zB durch einen Stomschlag
Bei einer intakten Beleuchtungsanlage muß das nicht befürchtet werden. Zumindest wenn keine Fassungen gebrochen sind. Und wenn, setzt man keine neue Lampe ein und faßt die Fassung nicht an. Zuhause würde man ja auch nicht in eine Fassung greifen, obwohl das möglich wäre.
oder einen
Rempler eines Kunden gegen die Leiter von dieser fällt und
sich schwerwiegend verletzen würde?
Da würde möglicherweise der Kunde ein Problem bekommen. Vielleicht auch der Arbeitgeber, wenn er nicht für ausreichende Absicherung sorgt. Das wissen die Juristen hier aber besser. Erstmal ist der Arbeitnehmer über die Berufsgenossenschaft unfallversichert.
Hans