Guten Tag,
wenn einer arbeitstelle muendlich (bzw. per email) zugesagt wird, vor Vertragsunterschrift dann aber doch noch ein besseres angebot kommt, kann der ersten Arbeitsstelle einfach so abgesagt werden?
Danke,
Klaus
Guten Tag,
wenn einer arbeitstelle muendlich (bzw. per email) zugesagt wird, vor Vertragsunterschrift dann aber doch noch ein besseres angebot kommt, kann der ersten Arbeitsstelle einfach so abgesagt werden?
Danke,
Klaus
Unter Wahrung der üblichen Fristen …
… kann selbstverständlich jederzeit korrekt und schriftlich gekündigt werden. Restarbeitszeiten zwischen Arbeitsbeginn lt. Vertrag und Arbeitsende wg. Kündigung sind natürlich abzuleisten oder evtl. per Schadensersatz auszugleichen.
Gruß
Stefan
lt. Vertrag
Da steht aber vor Vertragsunterschrift!
Gruß
Stefan
Hi!
Das kommt darauf an, was genau _mündlich_ vereinbart ist.
Auch mündlich geschlossene Verträge sind gültig, weshalb Dir das hier niemand wirklich beantworten kann, weil keiner bei der mündlichen Vereinbarung anwesend war.
Gruß
Guido
Dann wird’s lustig => empf. pers. Rechtsberatung
lt. Vertrag
Da steht aber vor Vertragsunterschrift!
Unbefristete Arbeitsverträge bedürfen nicht der Schriftform. D.h. es könnte, je nach detailliertem Wortlaut sein, dass die bisherige (nachweisbare?) Kommunikation bereits als Vertragsabschluss zu werten ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag#Formerfordernisse
Gruß
Stefan
lt. Vertrag
Da steht aber vor Vertragsunterschrift!
Auch eine mündliche Zusage des AN auf ein entsprechendes Angebot des AG begründet bereits grundsätzlich einen Arbeitsvertrag mit Rechten und Pflichten für beide Seiten. Die schriftliche Ausfertigung ist nur eine zusätzliche - gesetzlich vorgeschriebene - Dokumentation.
Gruß
Stefan
&Tschüß
Wolfgang
Ist natürlich doof für den Arbeitgeber.
Aber was soll man mit einem Mitarbeiter, der nur halbherzig bei der Sache ist.