Hallo,
Du hast Dir wahrscheinlich schon zu lange zu viel gefallen lassen.
Als schwerbehinderter Mensch mit GdB 60 hast Du gegenüber Deinem Arbeitgeber besondere Rechte gem. § 81 Abs. 4 und 5 SGB IX:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__81.html
Wenn Du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als 5 Std. pro Tag arbeiten kannst, kannst Du die Mehrarbeit verweigern, sofern Deine eingeschränkte Leistungsfähigkeit ärztlich bescheinigt ist.
Außerdem hast Du Anspruch auf einen „leidensgerechten“ Arbeitsplatz - ggfs. mit spezieller Ausstattung.
Bei derartigen „Schwierigkeiten“ im Arbeitsverhältnis hätte auch Dein AG schon längst die Pflicht gehabt, gem. § 84 Abs. 1 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html
das örtlich zuständige Integrationsamt einzuschalten.
Es gibt auch eine Institution, die Dich in dieser Konfliktsituation unterstützen kann, nämlich den Integrationsfachdienst. Seine Aufgaben, die dieser Dienst im Auftrag des Integrationsamtes erledigt, findest Du in § 110 SGB IX:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__110.html
Du solltest unbedingt nach dem für Deinen Land- oder Stadtkreis zuständigen Integrationsfachdienst googeln und Dich dort zu einer Terminvereinbarung melden.
Um weitere mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen abschätzen zu können, müßte ich noch wissen, ob Dein AG mindestens 10 Beschäftigte (einschl. Teilzeitler und ständigen Aushilfen) hat.
Das ist nicht gut. Als schwerbehinderter Mensch solltest Du unbedingt einen Rechtsschutz in Sozial- und Arbeitsrecht haben.
Falls Du eine private Rechtsschutzversicherung hast, solltest Du im Vertrag nachschauen, ob diese Rechtsgebiete eingeschlossen sind. Falls nicht, kannst Du diesen Rechtsschutz entweder durch einen Gewerkschaftsbeitritt bekommen oder durch Mitgliedschaft in einem Sozialverband wie zB VdK, SoVD etc. Allerdings ist die Beratungsqualität dieser Sozialverbände stark schwankend und zT unterirdisch. Als ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht erlebe ich das immer wieder.
&Tschüß
Wolfgang