Arbeitsstunden

Hallo Albarracin,
ich habe mich nach meiner Krebserkrankung von 24 Stunden Arbeitszeit auf 20 Stunden setzen lassen. Vor meiner Erkrankung arbeitete ich in einem Lebensmittelgeschäft in der Metzgerei an einem Fleischverpackungsautomaten. Der Automat existiert mittlerweile nicht mehr, so muss ich jetzt an der Bedienungstheke arbeiten. Das Arbeiten an der Bedienungstheke ist nach 15 Jahren in der Metzgerei sehr gewöhnungsbedürftig für mich. Jetzt verlangt mein Metzger wegen Krankheit und Urlaub der anderen Kollegen das ich trotz der reduzierten Arbeitsstunden Überstunden machen soll. Auch war meine Vorstellung nicht länger als 5 Stunden am Tag zu arbeiten, da es mich körperlich doch sehr anstrengt. So wie es aussieht verlangt er auch das ich 7 Stunden arbeiten soll. Ich habe einen Schwerbeschädigtenausweis mit 60%, bin aber nicht in der Gewerkschaft. Kann ich mich dagegen wehren mehr als 5 Stunden am Tag zu arbeiten?

Liebe Grüße

Hallo,

Du hast Dir wahrscheinlich schon zu lange zu viel gefallen lassen.
Als schwerbehinderter Mensch mit GdB 60 hast Du gegenüber Deinem Arbeitgeber besondere Rechte gem. § 81 Abs. 4 und 5 SGB IX:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__81.html
Wenn Du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als 5 Std. pro Tag arbeiten kannst, kannst Du die Mehrarbeit verweigern, sofern Deine eingeschränkte Leistungsfähigkeit ärztlich bescheinigt ist.
Außerdem hast Du Anspruch auf einen „leidensgerechten“ Arbeitsplatz - ggfs. mit spezieller Ausstattung.
Bei derartigen „Schwierigkeiten“ im Arbeitsverhältnis hätte auch Dein AG schon längst die Pflicht gehabt, gem. § 84 Abs. 1 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html
das örtlich zuständige Integrationsamt einzuschalten.

Es gibt auch eine Institution, die Dich in dieser Konfliktsituation unterstützen kann, nämlich den Integrationsfachdienst. Seine Aufgaben, die dieser Dienst im Auftrag des Integrationsamtes erledigt, findest Du in § 110 SGB IX:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__110.html
Du solltest unbedingt nach dem für Deinen Land- oder Stadtkreis zuständigen Integrationsfachdienst googeln und Dich dort zu einer Terminvereinbarung melden.

Um weitere mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen abschätzen zu können, müßte ich noch wissen, ob Dein AG mindestens 10 Beschäftigte (einschl. Teilzeitler und ständigen Aushilfen) hat.

Das ist nicht gut. Als schwerbehinderter Mensch solltest Du unbedingt einen Rechtsschutz in Sozial- und Arbeitsrecht haben.
Falls Du eine private Rechtsschutzversicherung hast, solltest Du im Vertrag nachschauen, ob diese Rechtsgebiete eingeschlossen sind. Falls nicht, kannst Du diesen Rechtsschutz entweder durch einen Gewerkschaftsbeitritt bekommen oder durch Mitgliedschaft in einem Sozialverband wie zB VdK, SoVD etc. Allerdings ist die Beratungsqualität dieser Sozialverbände stark schwankend und zT unterirdisch. Als ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht erlebe ich das immer wieder.

&Tschüß
Wolfgang

Kleine Korrektur/Ergänzung:

Sozialverbände bieten idR nur Rechtsschutz im Sozialrecht an, nicht aber im Arbeitsrecht.

Und Sozialrecht ist kurz gesagt, alles was im SGB I-XII abgehandelt wird, also alles mit Arbeitsagentur, Krankenkasse, Rentenversicherung, BGen und Schwerbehinderung.
Nicht umsonst gibt es für Sozialrecht eigene Fachanwälte und eigene Gerichte.

&Tschüß
Wolfgang