Arbeitsunfähigkeit nach Selbstständigkeit. Rente? ALG?

Hallo liebe Experten,

es geht um folgendes Problem:
Ein selbständiger Unternehmer ist aufgrund seiner Gesundheitlichen Situation nicht mehr in der Lage, zu arbeiten. Grund dafür ist Demenz und körperliche Angeschlagenheit (Rücken, Hüfte).
Das Gewerbe ging gut mit einem Umsatz von teils über 500.000€ im Jahr. Seit 2011 ging es Gesundheitlich jedoch bergab und somit auch das Gewerbe. Ein Geschäftsführer hat noch versucht, das ganze wieder in die Spur zu bringen. Allerdings hat das erst recht alles ruiniert, da sich dieser teils auch nur bedient hat.
Seit Februar 2014 ist nun das Gewerbe abgemeldet.
Seitdem lebt der Inhaber eigentlich von nichts.

Es wurde weder Arbeitslosengeld noch Rente beantragt.
Hier noch kurz ein paar Informationen zu ihm:
53 Jahre
Seit ca. 30 Jahren selbständig
Davor Ausbildung zum Metzger und ca. 5 Jahre Arbeit als Geselle
Danach wurde der elterliche Betrieb übernommen
Insolvenz ca. 1998; Anschließend neues Unternehmen bis Februar 2014

Und hier nun meine Frage:

Was könnte für den Unternehmer beantragt werden?
Zumindest sein täglicher Bedarf und die laufenden Zahlungen wie Strom muss ja irgendwie gedenkt werden. Die Krankenversicherung läuft nur noch im Notlagentarif. Die private Versicherung im vollem Umfang sprengt mit über 400€ den Rahmen.
Es kommt kein Geld mehr ins Haus, das Gewerbe ist abgemeldet.

Aufgrund Alkoholkrankheit ergab sich seit ca. 3 Jahren eine immer schlechter werdende Alkoholdemenz. Körperlich und geistig sehen wir den Herrn als nicht mehr Arbeitsfähig.

Kann für so jemanden Rente beantragt werden?
Eine gewisse Grundsicherung müsste doch jeder erhalten?
Oder ist zunächst der Weg zum Arbeitsamt über ALG 1 oder 2 notwendig?

Es müssen sich nun die beiden Kinder um ihn kümmern.
Aktuell sind sie mit der Abwicklung der offenen Forderungen des ehemaligen Unternehmens beschäftigt.
Nur eben ein gewisses Einkommen und vor allem eine Sozialversicherung sind zwingend notwendig.

Vielen Dank für die Ratschläge

Grüße
Marina

Hallo,

eine Rentenzahlung käme nur in Betracht, wenn die Person privat selber vorgesorgt hat oder Pflichtbeiträge lt. gesetzl. Regelung in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.
Jedoch in diesem fiktiven Fall kann dies wohl ausgeschlossen werden.
Es wird somit nur ALGII in Betracht kommen, was jedoch auf Grund der gesundheitlichen Einschränkung auch nicht unbedingt gezahlt werden muss. Denn um ALGII zu bekommen, muss man zumindest noch arbeiten können, egal in welchem Beruf.

Somit bleibt wohl nur der Gang zum Sozialamt um Sozialgeld (oder wie sich dies nennt?) zu beantragen. Somit wäre dann auch ein Teil der Krankenversicherung mMn abgedeckt.

Dazu bitte ggf. auch nochmal diesen fiktiven Fall im „Sozial-Brett“ erörtern!

16BIT

Hallo Kandela,

bei dieser Geschichte stellen sich mir viele Fragen!

Hallo liebe Experten,

es geht um folgendes Problem:
Ein selbständiger Unternehmer ist aufgrund seiner
Gesundheitlichen Situation nicht mehr in der Lage, zu
arbeiten. Grund dafür ist Demenz und körperliche
Angeschlagenheit (Rücken, Hüfte).
Das Gewerbe ging gut mit einem Umsatz von teils über 500.000€
im Jahr.

Welche private Absicherung hat dieser gutverdienende Unternehmer abgeschlossen ?

Berufsunfähigkeitsversicherung ?

Seit 2011 ging es Gesundheitlich jedoch bergab und
somit auch das Gewerbe. Ein Geschäftsführer hat noch versucht,
das ganze wieder in die Spur zu bringen. Allerdings hat das
erst recht alles ruiniert, da sich dieser teils auch nur
bedient hat.

Dann wäre hier mal zu prüfen, ob dieser Geschäftsführer dem Unternehmer noch etwas schuldet. Unter bedient hat, könnte man auch Diebstahl verstehen !

Seit Februar 2014 ist nun das Gewerbe abgemeldet.
Seitdem lebt der Inhaber eigentlich von nichts.

Ist der Unternehmer verheiratet ?
Wenn ja, welche Einkünfte liegen bei der Ehefrau vor ?
Sind unterhaltspflichtige Kinder vorhanden ?
Sind unterhaltspflichtige Eltern vorhanden ?

Es wurde weder Arbeitslosengeld noch Rente beantragt.

Wurde überhaupt noch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt ?

Hier noch kurz ein paar Informationen zu ihm:
53 Jahre
Seit ca. 30 Jahren selbständig
Davor Ausbildung zum Metzger und ca. 5 Jahre Arbeit als
Geselle
Danach wurde der elterliche Betrieb übernommen
Insolvenz ca. 1998; Anschließend neues Unternehmen bis Februar
2014

Welches Vermögen ist vorhanden ?
Immobilien, Fonds, Aktien, Gold, Barvermögen ?

Und hier nun meine Frage:

Was könnte für den Unternehmer beantragt werden?
Zumindest sein täglicher Bedarf und die laufenden Zahlungen
wie Strom muss ja irgendwie gedenkt werden. Die
Krankenversicherung läuft nur noch im Notlagentarif. Die
private Versicherung im vollem Umfang sprengt mit über 400€
den Rahmen.
Es kommt kein Geld mehr ins Haus, das Gewerbe ist abgemeldet.

Aufgrund Alkoholkrankheit ergab sich seit ca. 3 Jahren eine
immer schlechter werdende Alkoholdemenz. Körperlich und
geistig sehen wir den Herrn als nicht mehr Arbeitsfähig.

Kann für so jemanden Rente beantragt werden?

Möglich - aber dazu müsste bekannt sein, ob er eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat,
bzw. ob er einen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente hat.

Allerdings wird dazu auch ein ärztliches Gutachten benötigt um die Arbeitsfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit festzustellen.

Eine gewisse Grundsicherung müsste doch jeder erhalten?
Oder ist zunächst der Weg zum Arbeitsamt über ALG 1 oder 2
notwendig?

Zu ALG 1 - wurden noch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt ?
Zu ALG 2 - ist der Unternehmer überhaupt noch arbeitsfähig ?

Es müssen sich nun die beiden Kinder um ihn kümmern.
Aktuell sind sie mit der Abwicklung der offenen Forderungen
des ehemaligen Unternehmens beschäftigt.
Nur eben ein gewisses Einkommen und vor allem eine
Sozialversicherung sind zwingend notwendig.

Und wie ist es mit Unterhalt dieser beiden Kinder ?

Siehe auch meine weiteren Fragen weiter oben.

Vielen Dank für die Ratschläge

Grüße
Marina

Gruß Merger

Hallo 16BIT

Hallo,

eine Rentenzahlung käme nur in Betracht, wenn die Person
privat selber vorgesorgt hat oder Pflichtbeiträge lt. gesetzl.
Regelung in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.
Jedoch in diesem fiktiven Fall kann dies wohl ausgeschlossen
werden.

Wie kommst Du denn auf diese Idee ?
Ein selbständiger Handwerker (Metzger, Fleischer) musste zu Beginn seiner Tätigkeit
Rentenversicherungsbeiträge zahlen.

Es wird somit nur ALGII in Betracht kommen, was jedoch auf
Grund der gesundheitlichen Einschränkung auch nicht unbedingt
gezahlt werden muss. Denn um ALGII zu bekommen, muss man
zumindest noch arbeiten können, egal in welchem Beruf.

Somit bleibt wohl nur der Gang zum Sozialamt um Sozialgeld
(oder wie sich dies nennt?) zu beantragen. Somit wäre dann
auch ein Teil der Krankenversicherung mMn abgedeckt.

Wobei zuerst einmal abgeklärt werden müsste, ob noch Immobilien vorhanden sind, bzw. sonstiges Vermögen.
Auch wie es mit Unterhaltsverpflichtenden Personen aussieht, wie Kinder, Eltern und auch sollte man die Ehefrau nicht vergessen.

Gruß Merger

Hallo Zusammen,

„Welche private Absicherung hat dieser gutverdienende Unternehmer abgeschlossen ?
Berufsunfähigkeitsversicherung ?“

Soweit ich bis jetzt rausgefunfen habe, gab es einmal eine private Absicherung. Aber so wie jemand wusste, wurde das anscheinend der schlechten finanziellen Situation gekündigt.
Ich befürchte, dass nichts mehr vorhanden ist.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gab es nicht.

Was den „Geschäftsführer“ betrifft, sind die Kinder dran, das er zur Rechenschaft gezogen wird.
Z.B. es wurde 2 jahre lang getankt auf die Firma (es gab nur noch Diesel-Fahrzeug) und es sind nur Tankquittungen mit Super in der Kasse. Teils auch direkt mit der Karte gezahlt.
Er hatte keine Bankvollmacht. Und er war eigentlich auch nicht angestellt in der Firma.

Ist der Unternehmer verheiratet ?
Wenn ja, welche Einkünfte liegen bei der Ehefrau vor ?
Sind unterhaltspflichtige Kinder vorhanden ?
Sind unterhaltspflichtige Eltern vorhanden ?

Er ist geschieden und lebt alleine. Direkt im Firmengebäude hat er eine Wohnung eingebaut.
Es lebt noch die Mutter, für die muss er jedoch nicht aufkommen.
Kinder sind beide nicht mehr Unterhaltspflichtig.
Eines bekommt ALG 2 und eines geht gut verdienend zur Arbeit.

Welches Vermögen ist vorhanden ?
Immobilien, Fonds, Aktien, Gold, Barvermögen ?

Er besitzt ein Firmengebäude inkl. kleiner Wohnung.
Wert ca. 100.000€
Es sind hingegen noch Schulden in Höhe von 130.000€ vorhanden.
Aktien, Fonds, Gold oder Bargeld ist nichts mehr da.

„Möglich - aber dazu müsste bekannt sein, ob er eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat,
bzw. ob er einen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente hat.“

Wo müsste man hin, um die Möglichkeiten prüfen zu lassen?
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht gegeben.
Eine private Rentenversicherung soweit bekannt nicht mehr vorhanden.

"Allerdings wird dazu auch ein ärztliches Gutachten benötigt um die Arbeitsfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit festzustellen. "

An welchen Arzt müsste man sich wenden?

„Zu ALG 1 - wurden noch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt ?“

Ich glaube nicht.

Zu ALG 2 - ist der Unternehmer überhaupt noch arbeitsfähig ?

Meiner Meinung nach ist er nicht mehr Arbeitsfähig.

„Und wie ist es mit Unterhalt dieser beiden Kinder ?“

Was meinen Sie direkt damit?
Ein Kind lebt selbst von ALG 2, das andere wie gesagt verdient gut.
Für das zweite jedoch, hatte der Unternehmer damals auch keinen Unterhalt gezahlt.
Dieser wurde nie eingeklagt, da es zum damaligen Zeitpunkt der ersten Insolvenz war.

Grüße
Marina

Hallo Merger,

Wie kommst Du denn auf diese Idee ?
Ein selbständiger Handwerker (Metzger, Fleischer) musste zu
Beginn seiner Tätigkeit
Rentenversicherungsbeiträge zahlen.

Musste ja und wenn 216 Monate vorbei waren, konnte er sich befreien lassen!
Keine Ahnung ob er es tat oder ob er heute versichert wäre!:wink:

Somit bleibt wohl nur der Gang zum Sozialamt um Sozialgeld
(oder wie sich dies nennt?) zu beantragen. Somit wäre dann
auch ein Teil der Krankenversicherung mMn abgedeckt.

Wobei zuerst einmal abgeklärt werden müsste, ob noch
Immobilien vorhanden sind, bzw. sonstiges Vermögen.
Auch wie es mit Unterhaltsverpflichtenden Personen aussieht,
wie Kinder, Eltern und auch sollte man die Ehefrau nicht
vergessen.

Dass Gute an Anträgen in D ist, die Leistungsabteilung überprüfen die dann auch gleich mit ob und wer sonst noch dafür aufkommen könnte/kann.

Gruß Merger

16BIT

Ist der Unternehmer verheiratet ?
Wenn ja, welche Einkünfte liegen bei der Ehefrau vor ?
Sind unterhaltspflichtige Kinder vorhanden ?
Sind unterhaltspflichtige Eltern vorhanden ?

Er ist geschieden und lebt alleine. Direkt im Firmengebäude
hat er eine Wohnung eingebaut.

Und die Möglichkeit besteht, das Firmengebäude zu verpachten oder zu verkaufen ?

Es lebt noch die Mutter, für die muss er jedoch nicht
aufkommen.

Aber vielleicht die Mutter für ihn !

Kinder sind beide nicht mehr Unterhaltspflichtig.
Eines bekommt ALG 2 und eines geht gut verdienend zur Arbeit.

Die Unterhaltsverpflichtung endet nie - die besteht lebenslänglich.

http://dejure.org/gesetze/BGB/1601.html

Gruß Merger

Die Mutter wird nächstes Jahr 80. Ist das dann für Sie noch zumutbar?

Das Firmengebäude verkaufen, würde auch seine Wohnung bedeuten.
Verpachten ist sicherlich möglich, aber dafür muss es erst noch geräumt werden. Und dann ein Pächter gefunden werden.

Könnten dann die Unterhaltsansprüche der verdienenden Tochter, welche der Unternehmer nicht für sie gezahlt hatte, dagegen angerechnet werden?

Sprich, im schlechtesten Fall muss die Tochter für Ihn aufkommen, wenn er weder Rente noch Sozalhilfe bekommt?

Grüße

Die Mutter wird nächstes Jahr 80. Ist das dann für Sie noch
zumutbar?

Wie soll man das aus der Ferne beurteilen.
hier sind weder die Einkommensverhältnisse noch die Vermögensverhältnisse
der Mutter bekannt.

Hallo Merger,

Wie kommst Du denn auf diese Idee ?
Ein selbständiger Handwerker (Metzger, Fleischer) musste zu
Beginn seiner Tätigkeit
Rentenversicherungsbeiträge zahlen.

Musste ja und wenn 216 Monate vorbei waren, konnte er sich
befreien lassen!

Ja - von weiteren Zahlungen!

Keine Ahnung ob er es tat oder ob er heute versichert wäre!:wink:

Aber seine Ansprüche auf Rentenzahlung bleiben bestehen !

Gruß Merger