Arbeitsunfähigkeit nicht anerkannt?

Hallo zusammen,

stellt euch bitte folgenden Fall vor:
Ein Patient leidet unter Depressionen und ist arbeitslos. Eine Therapie (Psychoanalyse) wurde von der Krankenkasse genehmigt und bereits begonnen. Nachdem der Patient bei einem Termin beim Arbeitsamt heulend zusammengebrochen war, rät der AA-Sachbearbeiter zu einer Krankschrift, denn zu der vom AA verlangten aktiven Bewerbung/Jobsuche scheint der Patient nicht in der Lage zu sein. Der Hausarzt sieht das ebenfalls und so wird der Patient „krankgeschrieben“.

Bereits nach 2-3 Wochen meldet sich ein Mitarbeiter der Krankengeldabteilung der KK bei dem Patienten telefonisch und erkundigt sich nach seinem Befinden. Der Patient, nichtahnend dass den Sachbearbeiter der KK das persönlich ja eigentlich gar nix anzugehen hat, versucht völlig überrascht auf die Fragen zu antworten.
Das Gespräch endet damit, dass der Sachbearbeiter ankündigt, dass er in 3 Wochen sich noch einmal meldet und wenn keine Besserung eingetreten ist muss wohl eine andere Therapie angefangen werden.

Nach 7 Wochen der Krankschrift (1 Woche nach Beginn des Krankengeldanspruchs) ruft besagter KK-Mitarbeiter wieder an, erkundigt sich nach dem Befinden des Patienten und stellt fest, dass der Patient „arbeitsfähig“ ist - zumindest für „leichte Tätigkeiten“. Daraufhin setzt er ein Schreiben an den Patienten auf, in dem die Arbeitsunfähigkeit nur noch bis zum Ende des Krankenscheins, also noch eine Woche, anerkannt wird und dass der Krankengeldanspruch somit nach Ablauf von 2 Wochen endet. In dem beigefügten Krankengeldantrag ist bereits von dem Sachbearbeiter die Zeile ausgefüllt worden, dass eine darüber hinaus gehende Arbeitsunfähigkeit nicht besteht. Die KK gehe davon aus, das der Patient sich dann beim AA wieder arbeitsfähig meldet. Ohne eine medizinische Begründung wird eine weitere Arbeitsunfähigkeit nicht anerkannt.

Frage: Ist so etwas rechtens? Darf ein Sachbearbeiter einfach persönliche Daten abfragen (der Patient hat natürlich treudoof darauf geantwortet)? Darf ein Sachbearbeiter einfach bestimmen, dass ein Patient wieder arbeitsfähig ist, ohne mit dem entsprechenden Hausarzt Rücksprache gehalten zu haben (vermutlich auf Grundlage des Telefongesprächs mit dem depressiven Patienten)? Müsste bei Unklarheit über eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht wenigstens der MDK eingeschaltet werden?

Was könnte der Patient nun tun?
Vielen Dank,
ente

Hallo zusammen,

Hallo,

Frage: Ist so etwas rechtens? Darf ein Sachbearbeiter einfach
persönliche Daten abfragen

Darf er schon, er hat bloß keinen Anspruch auf Antwort

(der Patient hat natürlich treudoof
darauf geantwortet)?

Selbst schuld

Darf ein Sachbearbeiter einfach
bestimmen, dass ein Patient wieder arbeitsfähig ist, ohne mit
dem entsprechenden Hausarzt Rücksprache gehalten zu haben
(vermutlich auf Grundlage des Telefongesprächs mit dem
depressiven Patienten)? Müsste bei Unklarheit über eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht wenigstens der MDK
eingeschaltet werden?

Der Sachbearbeiter überschreitet seine Kompetenzen erheblich - egal ob aus Inkomptetenz oder Dreistigkeit. Beides kommt bei KK-MA leider (zu) häufig vor - vor allem am Telefon.
Hat die KK Zweifel an der AU, hat sie eine Begutachtung beim MdK zu veranlassen.
Das zwingende Verfahren ist in § 7 AU-RL geregelt
https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/2/#det…

Was könnte der Patient nun tun?

Widerspruch gegen den Bescheid der KK mit Verweis auf Verstoß gegen AU-RL einlegen und ggfs. gegen den Sachbearbeiter eine Beschwerde einreichen.
Im Übrigen kann die KK bei Psychotherapie auch nicht den Wechsel einer einmal genehmigten Therapieform verlangen.
Grundsätzlich sollte ein AN in der AU weder für AG noch für KK telefonisch erreichbar sein. Hier zählt nur Schriftlichkeit.

Vielen Dank,

&Tschüß

ente

Wolfgang

Hallo,
ja, er darf das - die Frage ist eben nur, wie er es macht und warum.
Dazu könnte ich einen etwas längeren Beitrag einstellen aus der Sicht eines Praktikers, aber das würde am Tag der Arbeit dann doch zu weit führen.
Jedenfalls hat allein die Kontaktaufnahme nichts mit Kompetenzüberschreitung zu tun.
Gruss
Czauderna

Hallo,
ja, er darf das - die Frage ist eben nur, wie er es macht und
warum.

Kontakt aufnehmen sicherlich

Jedenfalls hat allein die Kontaktaufnahme nichts mit
Kompetenzüberschreitung zu tun.

Die Kompetenzüberschreitung bezog sich auf die Sperrung des Krankengeldes ohne MdK-Gutachten. Das darf er mit Sicherheit nicht.

Gruss

&Tschüß

Czauderna

Wolfgang

Hallo,
dem kann ich mich anschließen, das darf er sicherlich nicht, rechtlich gesehen,
die Kompetenz dazu hatte er aber aufgrund seiner Stellung im Unternehmen, das grenzt aber schon an Haarspalterei.
Ich gebe dir recht Wolfgang.
Gruss
Czauderna