Hallo,
Folgender, fiktiver Sachverhalt:
X ist als Betreuerin auf einer Ferienfreizeit tätig, nur ehrenamtlich /Honorarbasis.
Während der Freizeit wird abends eine Party auf dem Gelände gefeiert, an der Teilnehmer der Freizeit als auch Betreuer teilnehmen.
Hier verletzt sich X beim Tanzen an der Schulter.
Ist dies tatsächlich ein Arbeitsunfall?
Dagegen spräche: Es ist abends, Tanzen ist freiwillig, alle offiziellen Programmpunkte sind beendet, es fand zum Zeitpunkt der Verletzung kein Kontakt mit einem Teilnehmer statt.
Dafür allerdings: Es ereignete sich auf dem Gelände der Freizeit, das abendliche Tanzangebot wird im Rahmen der Freizeit angeboten.
Wie ist hier vorzugehen?
Gibt es eine Frist, innehald derer man den Unfall melden muss?
LG,
batz