Arbeitsunfall?

Hallo,
Folgender, fiktiver Sachverhalt:
X ist als Betreuerin auf einer Ferienfreizeit tätig, nur ehrenamtlich /Honorarbasis.
Während der Freizeit wird abends eine Party auf dem Gelände gefeiert, an der Teilnehmer der Freizeit als auch Betreuer teilnehmen.
Hier verletzt sich X beim Tanzen an der Schulter.

Ist dies tatsächlich ein Arbeitsunfall?
Dagegen spräche: Es ist abends, Tanzen ist freiwillig, alle offiziellen Programmpunkte sind beendet, es fand zum Zeitpunkt der Verletzung kein Kontakt mit einem Teilnehmer statt.
Dafür allerdings: Es ereignete sich auf dem Gelände der Freizeit, das abendliche Tanzangebot wird im Rahmen der Freizeit angeboten.

Wie ist hier vorzugehen?
Gibt es eine Frist, innehald derer man den Unfall melden muss?

LG,
batz

Hoi.

Grundsätzlich sind ehrenamtlich Tätige nicht unfallversichert in der gesetzlichen Unfallversicherung.

Es gibt einige Ausnahmen bzw. besondere Konstellationen, z.B. §2 Abs.1 Nr.10a oder 10b oder Abs.2 SGB VII, §6 Abs.1 Nr.3 SGB VII.

Hierfür braucht man aber noch weitere Infos:

  1. Was heißt „Honorarbasis“? Entweder ehrenamtlich oder freiberuflich…

  2. Wer war Veranstalter der Ferienfreizeit(eine Kirche, gfs. welche, die Gemeinde, eine Schule, staatlich oder privat, privater Veranstalter)?

  3. Falls privat und ein Verein der Veranstalter war, war man dort Mitglied?

Es gibt in fast jedem Bundesland auch die Versicherung im Ehrenamt(Liste siehe hier: http://www.ampuwiki.de/wiki/Ehrenamtsversicherungen).

Einer Meldefrist unterliegt nur der „Unternehmer“, evtl. hier also der Veranstalter. Als Verletzter kann man sich auch nachträglich direkt einer Berufsgenossenschaft melden, wenn man unsicher ist, ob ein Arbeitsunfall vorliegt. Hängt sicherlich auch von der Verletzung und evtl. Spätfolgen ab. Grundsätzlich leistet ja (erstmal) die Krankenkasse und die fragt sowieso bei einem Unfall nach, wobei man diesen erlitten hat bzw. ob es einen Schädiger gibt, damit die Krankenkasse ihre Regreßansprüche prüfen kann.

Ciao
Garrett