Arbeitsunfall kurz vor der Rente im öffentl. Dienst Geht die Lohnfortzahlung (Krankengeld) nur bis zum Rentenanfang?

Ich hatte kurz bevor ich in Rente ging einen Arbeitsunfall. Ich arbeitete im öffentlichen Dienst mit Altvertrag also 26 Wochen Krankengeld.

Ab Mai begann die Rentenzeit, Anfang Februar war der Unfall.

Ich bekam während ich im Arbeitsverhältnis war Arbeitsentgeldaufstockung nach 6 Wochen, Verletztengeld und Krankengeld. Von dem Tag als ich in Rente war zahlte die Krankenkasse kein Krankengeld mehr wegen des Verletztengeldes.

Mir ist nicht schlüssig warum das Krankengeld wegen des Verletztengeldes nun wegfiel, weil die 26 Wochen noch nicht um waren.
Die Aufstockung vom Arbeitgeber bekam ich weiter.

Moin,

als Rentnerin hast du keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Das Krankengeld ist ja prinzipiell dazu da, deine finanzielle Situation im Berufsleben zu unterstützen. Wenn du Rentnerin bist, bekommst du Rente und brauchst das Krankengeld nicht mehr.
Du bezahlst dann auch weniger Beiträge in der Krankenversicherung (7%, statt 7,3%).
Das Verletztengeld ist eine Leistung der Berufsgenossenschaft und hat nichts mit dem Krankengeld zu tun.

Data

Vielen Dank für die Antwort.

Tolle Gesetze als Renter braucht man nicht mehr so viel Geld also bekommt man auch kein Krankengeld, ich finde es absurt.

hallo,

Du kannst zwar maulen, soviel du willst, aber beim gesetzlichen Krankengeld nach SGB V handelt es sich nun mal grundsätzlich um eine Lohnersatzleistung, die dann eintritt, wenn bei Arbeitsunfähigkeit im bestehenden Arbeitsverhältnis kein Anspruch mehr auf Arbeitsentgelt besteht.
Da Du nun Rentnerin bist, besteht nun mal kein Anspruch, da du ja Rente bekommst und kein Arbeitsverhältnis mehr besteht.

&Tschüß
Wolfgang

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