Ich hatte während meiner Ausbildung einen Arbeitsunfall. Es sieht so aus, dass ich in meinem Ausbildungsberuf nicht mehr werde arbeiten können. Ich will jetzt versuchen, trotzdem die Abschlussprüfung zu machen, um eine abgeschlossene Berufsausbildung zu haben.
Die Berufsgenossenschaft will mir eine neue Ausbildung (Umschulung) finanzieren und ist von meiner angestrebten Abschlussprüfung nicht begeistert.
Kann es sein, dass sie nach einer abgeschlossenen Ausbildung als Zahlungsgrundlage für die Umschulung den Gesellenlohn und nicht die Ausbildungsvergütung nehmen müssten?
Kann die Berufsgenossenschaft statt einer neuen Ausbildung auch ein Studium unterstützen?
Nein Studium ist ausschließlich Bafögamt zuständig. Für berufliche Reha ist die Arbeitsagentur oder eben in deinem Fall die Berufsgenossnschaft zuständig.
Vielleicht hängt es damit zusammen, dass jeder zwar einen Anspruch auf eine Berufsausbildung hat, aber nicht auf zwei Berufsausbildungen.
Genau. Damit hättest du das, worauf du Anspruch hast.
Vielleicht haben sie auch andere Gründe. Da wäre es vielleicht sinnvoll, sie einfach zu fragen.
Einen Gesellenlohn würdest du doch wohl nur in dem Beruf bekommen, in dem du auch Geselle bist.
Genau gesehen sehe ich auch keinen Sinn darin, einen Beruf abzuschließen, in dem man nie arbeiten wird.
Hallo,
meine Vermutung ist, dass es eher um den Zeitablauf geht. In der Zwischenzeit zahlt die BG Verletztengeld! Auch die Planung der Umschulung ist schwierig, wenn man z.B. nach gar nicht weiß, wann die mündliche Prüfung sein wird und ob sie bestanden wird.
Wie lange würde es bis zur mündlichen Prüfung noch etwa dauern?
Gruß
RHW
Hallo Grußloser,
zur sogenannten Nichtbegeisterung der BG und der vermuteten Begründung kann man nicht Stellung nehmen. Wenn, dann müßten Fakten genannt werden wie: schriftliche Antragstellung, schriftlicher Bescheid der BG mit Rechtsbehelf.
Wann man den schriftlichen Antrag auf Förderung der Umschulung stellt, bestimmt der Antragsteller.
Ein Studium für Menschen mit einer Berufsausbildung ist nicht förderbar.
Auch ohne Gruß
Hallo,
es ging um die Praktische Prüfung zum Maurer, die ich jetzt abgesagt habe, da ich dazu doch nicht in der Lage war.
Ich möchte keine weitere Ausbildung machen, sondern strebe ein Studium an, welches ich aber frühestens im nächsten Jahr beginnen kann, da ich mich noch in der Reha befinde.
Ich würde lieber einen Zuschuss zum Studium, anstelle einer Umschulung bekommen.
Ist das möglich?
Gruß J.
Sorry für die Nichtanrede,
ich mache eine Ausbildung zum Maurer, die Praktische Prüfung habe ich jetzt abgesagt habe, da ich dazu doch nicht in der Lage war. Ich werde nach einer erfolglosen Wiedereingliederung wieder in die Reha gehen.
Falls ich die Abschlussprüfung im Januar wegen meiner Einschränkungen nicht machen kann
strebe ein Studium an.
Einen neue Ausbildung (Umschulung) möchte ich nicht machen.
Ich würde lieber einen Zuschuss zum Studium, anstelle einer Umschulung bekommen.
Ist es ratsam, einen Antrag auf Zuschuss zu einem Studium anstelle einer Umschulung zu stellen oder hat das wenig Aussicht auf Erfolg?
Liebe Grüße
J.
Hallo,
wenn man vor dem Arbeitsunfall eine betriebliche Berufsausbildung begonnen wird, wird auch nur eine Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf von der UV übernommen:
Wenn eine Rückkehr in das zuvor bestehende Arbeitsverhältnis nicht möglich ist, sind die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auf eine zügige und nachhaltige sowie gleichzeitig möglichst kostengünstige Eingliederung (z. B. auf einen behindertengerecht gestalteten
Arbeitsplatz) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, auszurichten. Falls erforderlich ist eine Teil- oder auch Vollqualifizierung durchzuführen. Der soziale Status soll möglichst erhalten bleiben.
Quelle:
http://www.dguv.de/medien/inhalt/rehabilitation/teilhabe/pos_uv_lta.pdf
Aber keine Anhebung des sozialen Status. ->
Ein Studium wird von der UV nicht gefördert. Ggf. eine Umschulung machen für einen Beruf, der bei einem evtl. späteren Studium eine gute Ausgangslage bietet.
Gruß
RHW