Arbeitsunfall vor 6 Wochen, Meldung bei Berufsgenossenschaft möglich?

Hallo zusammen,
es ist vor 6 Wochen ein Arbeitsunfall passiert. Der Sturz von der Treppe wurde erst als Prellung / Zerrung eingeschätzt. Eine langsame Abheilung wurde erhofft. Leider hat sich jetzt durch ein MRT wegen anhaltender Schmerzen ein Supraspinatussehnenriss gezeigt, der voraussichtlich operiert werden muss.
Kann man das noch beim Arbeitgeber melden, bzw. greift hier noch der Schutz durch die Berufsgenossenschaft ?

Vielen Dank für eine Aufklärung

sydneysider

Hallo,

Ansprüche auf Leistungen der BG verjähren grundsätzlich nicht.
Wurde denn damals keine Unfallmeldung an die BG gemacht ?
Und was bedeutet

???
Gab es nach dem Unfall eine Arbeitsunfähigkeit?

&tschüß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,
es wurde keine Unfallmeldung an die BG gemacht, es gab keine Arbeitsunfähigkeit. Man wollte sich nicht krankschreiben lassen weil die Annahme einer Prellung / Zerrung bestand und dadurch eine langsame Abheilung / Besserung erhofft wurde.Man muss sich jetzt operieren lassen, das gibt das gestrige MRT her. Also muss jetzt der Arbeitgeber und die BG informiert werden.

Danke & Gruß

sydneysider

Hallo,
man kann nachträglich eine Meldung an die BG. veranlassen und/oder
Aufsuchen eines Durchgangsarztes wäre hier auch angeraten.
Gruss
Czauderna