Habe gestern meinen Arbeitsvertrag vorab per Email gekündigt
Unwirksam. Schriftform erforderlich. E-Mail entspricht nicht der Schriftform.
und die Künidgung gestern gleichzeitig per Einschreiben
versendet.
Und angekommen?
Habe um Rückmeldung gebeten das die Kündigung zur Kenntnis
genommen wurde ich noch Resturlaub habe wann und wie ich
diesen nehmen soll.
Eine Kündigung ist eine einseitige rechtsgestaltende Willenserklärung. Das bedeutet, dass im Moment des Zugangs einer (wirksamen) Kündigung bzw. innerhalb der dabei geltenden Kündigungsfrist ein Vertrag unwiderruflich beendet wird. Für die Wirksamkeit ist es unerheblich, ob der Vertragspartner mit der Kündigung einverstanden ist oder nicht.
Bis jetzt ist keine Reaktion erfolgt. Wie soll ich mich hier
verhalten?
Der AG muss aus o.g. Gründen auf die Kündigung überhaupt nicht reagieren. Das mit dem Resturlaub verstehe ich nicht. Gedenkt der AG bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitsplatz fern zu bleiben? IdR. klärt man das am Arbeitsplatz. Ansonsten kann man ja einen Urlaubsantrag per Post verschicken. Grundsätzlich ist es auch nicht so, dass der AG dem AN sagt, wann er seinen Resturlaub „nehmen soll“. Das Gesetz sieht grundsätzlich etwas anderes vor: http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html