Arbeitsverhältnis unbefristet - Vertrag kann trotzdem enden

A ist von Beruf Koch.
A erhält ein Jobangebot vom Cateringservice B.
Cateringservice B hat einen Vertrag mit Firma X, in deren Küche und Kantine Caterer B die Bewirtung übernimmt.
Koch A soll in dieser Küche (bei Firma X) eingesetzt werden.

Im Arbeitsvertrag zwischen Koch A und Caterer B steht:

  1. Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet.
  2. Endet die Kooperation mit Firma X, so endet auch dieser Arbeitsvertrag.

Frage:
Wird A ohne Job dastehen, wenn die Kooperation zwischen B und X endet? Oder bleibt das Arbeitsverhältnis zwischen A und B bestehen und es muss lediglich ein neuer Arbeitsvertrag mit neuer Tätigkeitsbeschreibung geschlossen werden?

Oder kurz gefragt: Welche der beiden Bestimmungen (1. oder 2.) hat Vorrang?

Vielen Dank für die Hilfe, ich hoffe, die Formulierungen sind sachlich und unpersönlich genug…

Hallo,

so was hier

nennt man eine „auflösende Bedingung“. So was ist grundsätzlich zulässig. Allerdings in der von Dir beschriebenen sehr knappen Fassung (ohne jegliche Ankündigungsfrist etc.) ist das zweifelhaft, ob das so Bestand hätte.
Außerdem könnten 1. und 2. im Gesamtzusammenhang als nicht hinreichend deutlich erachtet werden.

Letztendlich bleibt Dir im Fall des Falles nur der Gang zum Fachmenschen vor Ort, der alle notwendigen Dokumente vollständig vorliegen hat und sie im Zusammenhang bewerten kann.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

vielen Dank für Deine Antwort. Ja, das steht tatsächlich so knapp und ohne Ankündigungsfristen im Vertrag.

Interpretiere ich dennoch richtig, dass im Falle einer Beendigung der Kooperation (mit X) der Arbeitgeber B nicht(!) zwingend verpflichtet wäre, dem Koch A eine andere Stelle innerhalb seines Betriebes anzubieten?

Besten Dank und ein schönes heißes Wochenende…

Das interpretierst Du richtig.
Zu klären wäre, wie schon angesprochen, ob und wie lange eine Kündigungsfrist bestünde.

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Auch Dir vielen Dank für die Bestätigung meiner Vermutung.