Arbeitsvertrag 40 Arbeitsstunden die Woche, keine Beginn und Endzeiten angegeben

Hallo,

Arbeitnehmer hat einen Arbeitsvertrag mit 40 Wochenstunden unterschrieben. Darin sind keine Arbeitsbeginn und Endzeiten (Kernarbeitszeiten) definiert.

Arbeitgeber bietet seinem Kunden neuerdings Services innerhalb Servicezeiten von 06:00 - 22:00 Uhr Wochentags an.

Arbeitnehmer arbeitet bisher (länger als 3 Jahre) in den Kernzeiten von 06:00 - 18:00.

Darf der Arbeitgeber die Arbeitszeit täglich nach reiner Willkür definieren, so dass keine geregelten Zeiten dem Arbeitnehmer vorliegen?

Theoretisch ist nach der genannten Lage eine Rundumdieuhrverfügbarkeit des Arbeitnehmers erforderlich.

Danke für die Antowrten.

Guten Tag,

die Festlegung der Arbeitszeit obliegt dem Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrecht. Dieses kann er entweder schon direkt im Arbeitsvertrag ausüben oder aber eben durch Ankündigungen/Vorgaben/Dienstpläne o. ä. konkretsieren.

Ist ein BR im Betrieb vorhanden, so hat dieser natürlich Mitbestimmungsrechte.

Weitere Regeln -insbesondere- Pausen- und Ruhezeiten, Ankündigungsfristen etc sind natürlich in jedem Fall einzuhalten.

Gruß
MG