Hallo,
Arbeitnehmer hat einen Arbeitsvertrag mit 40 Wochenstunden unterschrieben. Darin sind keine Arbeitsbeginn und Endzeiten (Kernarbeitszeiten) definiert.
Arbeitgeber bietet seinem Kunden neuerdings Services innerhalb Servicezeiten von 06:00 - 22:00 Uhr Wochentags an.
Arbeitnehmer arbeitet bisher (länger als 3 Jahre) in den Kernzeiten von 06:00 - 18:00.
Darf der Arbeitgeber die Arbeitszeit täglich nach reiner Willkür definieren, so dass keine geregelten Zeiten dem Arbeitnehmer vorliegen?
Theoretisch ist nach der genannten Lage eine Rundumdieuhrverfügbarkeit des Arbeitnehmers erforderlich.
Danke für die Antowrten.