Hmmm? Ich stehe immer noch auf dem Schlauch. Nach SGB V §257 ist der AG verpflichtet, Zuschüsse zur KV zu zahlen.
Die werden dem Nettoentgelt zugerechnet, nicht dem Brutto.
Ich wüsste gar nicht, wie ich das abrechnen müsste, weil sich in dieser, deiner Konstellation die Katze in den Schwanz beißt.
Bei 3.000 € brutto hätte ich einen AG-Anteil von ca. 20%, 600€. Wenn ich die auf das Brutto aufschlage, hätte ich ein Brutto von 3.600€ x 20% ergibt 720€.
Wenn ich 3.000€ brutto zahlen würde und die 600€ st- sv-frei, also wieder bei einem Gesamtbrutto von 3.600€ wäre, hätte ich ein riesiges Problem bei der nächsten Betriebsprüfung, weil ich die 600€ in irgendeiner Form begründen muss. Steuer- und beitragsfreie Lohnbestandteile werden mit Argusaugen geprüft und hier hätte ich ein echtes Problem.
Mal ganz davon abgesehen, dass wohl die meisten Programme in dieser Form dem Abrechner einen Strich durch die Rechnung machen würden.
Es gibt sg. Nettolohnvereinbarungen, wo aber eine Menge Fallstricke lauern, weil die übernommenen Steuern und SV wieder ein geldwerter Vorteil sind und wieder vom AG übernommen werden usw.
Soon