Arbeitsvertrag: Arbeitgeberanteil als Teil des Bruttolohnes?

Frau xx erhält für ihre vertraglichen Leistungen eine monatliche Bruttovergü-
tung in Höhe von € xxxx. Die Arbeitgeberan-
teile bzw. Beitragszuschüsse zu Sozial- und Krankenversicherung nach den gesetzlichen
Bestimmungen sind in dieser Vergütung enthalten und werden nicht zusätzlich vom Arbeitgeber übernommen.

So heißt es in meinem noch nicht unterschriebenen Arbeitsvertrag. Ist das üblich?

Hallo,

reden wir über Pflichtversicherung in der GKV, freiwillige Versicherung in der PKV oder PKV ?

Wie genau (im exakten Wortlaut) lautet die Klausel ?

&Tschüß
Wolfgang

Hallo, den genauen Wortlaut habe ich abgetippt. Ich bin gesetzlich versichert. Je nach Stundenzahl falle ich anfangs noch unter die Pflichtversicherung. Wenn ich in ein paar Jahren Stunden aufstocken, wäre es freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Mal abgesehen davon, dass mir der Abrechner leid tut, der das anpassen soll - nein, das ist nicht üblich.

Ich kann mir auch gerade nicht vorstellen, dass dies den Ansprüchen genügt, welche Gerichte als das Mindestmaß an Transparenz erwarten …

Vielen Dank! Gestärkt durch die Aussage hier habe ich gefragt und der Wortlaut würde geändert. Fall erledigt.

Darf ich fragen, was jetzt da steht?

Dass im Bruttolohn die AG-Anteile enthalten sind, darauf muss man erst mal kommen.
@Albarracin, selbst, wenn der MA privat oder freiwillig gesetzlich versichert wäre, die Zuschüsse spielen sich im Netto ab. Und die muss der AG zahlen. Oder habe ich gerade ein Brett vorm Kopf?

Soon

Hi!

Ich habe mal ein wenig gegrübelt und dabei fiel mir ein, dass mein ehemaliger Arbeitgeber* in den Verträgen, welche in den Staaten galten, einen nicht unwesentlichen Zuschuss zu einer Krankenversicherung sowie einem Rentenfonds (zusammen ca. 600,-$/Monat) zahlte.

Ich bin mir fast sicher, dass dort in den Verträgen auch ein Jahreswert inkl. dieser Leistungen stand.

Sofern es auch andere Unternehmen von dort ähnlich handhaben und einen ganz gewieften US-Amerikaner mit der Vertragserstellung in Deutschland beauftragen, könnte ich mir vorstellen, dass so etwas entstehen kann …

VG
Guido

P.S.
*Da gab es auch Nettovereinbarungen, welche für einige deutsche Verträge übernommen wurden - die Kollegen haben seinerzeit absichtlich nie eine Lohnsteuerkarte abgegeben.

Hallo,

mein AG hat früher bei privat versicherten AN den (fiktiven) AG-Anteil an der KV als Entgeltzulage zusätzlich ausbezahlt.

&Tschüß
Wolfgang

Hmmm? Ich stehe immer noch auf dem Schlauch. Nach SGB V §257 ist der AG verpflichtet, Zuschüsse zur KV zu zahlen.
Die werden dem Nettoentgelt zugerechnet, nicht dem Brutto.

Ich wüsste gar nicht, wie ich das abrechnen müsste, weil sich in dieser, deiner Konstellation die Katze in den Schwanz beißt.

Bei 3.000 € brutto hätte ich einen AG-Anteil von ca. 20%, 600€. Wenn ich die auf das Brutto aufschlage, hätte ich ein Brutto von 3.600€ x 20% ergibt 720€.
Wenn ich 3.000€ brutto zahlen würde und die 600€ st- sv-frei, also wieder bei einem Gesamtbrutto von 3.600€ wäre, hätte ich ein riesiges Problem bei der nächsten Betriebsprüfung, weil ich die 600€ in irgendeiner Form begründen muss. Steuer- und beitragsfreie Lohnbestandteile werden mit Argusaugen geprüft und hier hätte ich ein echtes Problem.

Mal ganz davon abgesehen, dass wohl die meisten Programme in dieser Form dem Abrechner einen Strich durch die Rechnung machen würden.
Es gibt sg. Nettolohnvereinbarungen, wo aber eine Menge Fallstricke lauern, weil die übernommenen Steuern und SV wieder ein geldwerter Vorteil sind und wieder vom AG übernommen werden usw.

Soon

Ich könnte mir auch vorstellen, dass bei der Erstellung des AV ein Amateur am Werk war, der sich die ganzen Passagen aus dem Internet zusammengesucht hat. Um das Ganze eindrucksvoller zu gestalten, wurde noch ein bisschen Geschwurbel und ein paar Fachbegriffe dazu gepackt, fertig.
Ich hoffe, im Sinne des UP, dass ich unrecht habe. Vielleicht bin ich heute auch nur zu pessimistisch.

Soon

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Es steht einfach das Gegenteil da. Dass zusätzlich zum Brutto nun der Arbeitgeberanteil übernommen wird.

Das ist der gesetzliche Normalzustand und muss m.E. nicht extra im Arbeitsvertrag erwähnt werden.

Soon

Hallo,

ich will Dir da nicht zwingend widersprechen, da ich es nur aus zweiter Hand weiß.

&Tschüß
Wolfgang

Es gibt tatsächlich nicht so selten die Idee, dass der Arbeitgeber immer die volle Hälfte des PKV-Beitrags zahlt.
Da diese Hälfte ja schon mal die maximale Zuschusshöhe übersteigt, muss die Differenz ja ins Brutto.

Vielleicht war das gemeint …

VG
Guido

… weshalb es vermutlich landläufig auch als Arbeitgeberanteil bezeichnet wird …

Amüsierte Grüße
Guido

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