Guten Tag zusammen.
Ich hätte eine Frage,bezüglich einer neuen Klausel in meinem Arbeitsvertrag.
Konkret finde ich darüber ,Paragraph 2 lohnfortzahlungsgesetz zwar die Verpflichtung der weiterbezahlung(was mein arbeitgeber ja macht) jedoch keine konkrete Information darüber ob das so rechtens ist.
Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Die Klausel lautet:
„Die wöchentlichen Dienstleistungsstunden betragen 30 Stunden.
Dieses entspricht einer täglichen Arbeitszeit von ca.6 Stunden,ausgehend einer 5 Tage Woche.“
(Bis dahin ist noch alles wie immer,jetzt kommt die Erneuerung)
Feiertage befreien nicht von der Leistungspflicht.
Befindet sich ein Feiertag in einer Woche,entspricht die zu leistende Arbeitszeit in dieser Woche dennoch 30 Stunden,da die Möglichkeit besteht ,die Stunden zu verlegen ".
Bedeutet,diese Stunden der Mehrarbeit (durch den Feiertag) werden nicht mehr als Überstunden angerechnet.
Ich bin verpflichtet ,die verloren gegangenen Stunden durch den Feiertag,auf andere Tage zu verteilen und nachzuarbeiten.
Anderen falls werden minusstunden ins zeitkonto
eingetragen.
Das kann doch nicht rechtens sein.
Es handelt sich um einen Teilzeitvertrag mit 120 Stunden mtl.
Vielen Dank!