Hallo,
folgendes Situation: Ein Arbeitnehmer ist seit knapp zwei Jahren bei einem Arbeitgeber befristet angestellt (zwei Ein-Jahres-Verträge). Da es sich rechtlich nicht mehr vermeiden lässt, bietet der Arbeitgeber ihm jetzt einen unbefristeten Vertrag an.
In der Präambel dieses Vertrages heißt es „Es besteht Einigkeit darüber, dass der Arbeitnehmer zuvor nicht in einem Arbeitsverhältnis zu dem Arbeitgeber oder zu dessen Rechtsvorgängern gestanden hat.“
Es handelt sich mit ziemlicher Sicherheit nicht um einen einfachen Fehler, da der Arbeitgeber unbefristete Verträge ausschließlich nach zwei Jahren anbietet.
Was für Gründe könnte es geben, dass der Arbeitgeber diesen Satz in den Vertrag schreibt und was für Folgen könnte es für den Arbeitnehmer haben, wenn er diese nachweislich falsche Aussage unterschreibt.
Besten Dank für die Antwort und Gruß
Matthias