Arbeitsvertrag, kein vorheriges Arbeitsverhältnis

Hallo,

folgendes Situation: Ein Arbeitnehmer ist seit knapp zwei Jahren bei einem Arbeitgeber befristet angestellt (zwei Ein-Jahres-Verträge). Da es sich rechtlich nicht mehr vermeiden lässt, bietet der Arbeitgeber ihm jetzt einen unbefristeten Vertrag an.
In der Präambel dieses Vertrages heißt es „Es besteht Einigkeit darüber, dass der Arbeitnehmer zuvor nicht in einem Arbeitsverhältnis zu dem Arbeitgeber oder zu dessen Rechtsvorgängern gestanden hat.“

Es handelt sich mit ziemlicher Sicherheit nicht um einen einfachen Fehler, da der Arbeitgeber unbefristete Verträge ausschließlich nach zwei Jahren anbietet.
Was für Gründe könnte es geben, dass der Arbeitgeber diesen Satz in den Vertrag schreibt und was für Folgen könnte es für den Arbeitnehmer haben, wenn er diese nachweislich falsche Aussage unterschreibt.

Besten Dank für die Antwort und Gruß

Matthias

Hallo

Kriegt man bei diesem Arbeitgeber je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit Lohnerhöhungen?

Oder steht im Vertrag was von Probezeit?

Hallo,

es ist völlig egal, was der AG für eine Motivation haben könnte, die zwingende Anrechnung der Beschäftigungszeiten in den befristeten Verträgen kann er dadurch nicht umgehen. Diese Klausel ist bei dem geschilderten Sachverhalt rechtsunwirksam. § 4 Abs. 2 TzBfG
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__4.html
ist nicht disponibel.

Wenn im Konfliktfall der AN die Vorbeschäftigungszeiten nachweisen kann, hat er durch das Unterschreiben keinerlei Nachteile.

&Tschüß
Wolfgang