Hallo.Ich hab da eine Frage.Ich habe einen Arbeitsvertrag ab dem 1.4.2020 als Saisonkraft auf Norderney in der Gastronomie. nun sind ja die Restaurants geschlossen wegen Corona,bekomme ich jetzt trotzdem mein Gehalt?
Ich würde mal auf den Kontoauszug gucken, wir (ich zumindest) habe schon Mai.
Und der Arbeitgeber hat mit Dir keinen Kontakt und Du auch nicht mit ihm ?
MfG
duck313
Nein keinen Kontakt, ich wollte nur wissen ,ob er verpflichtet ist uns das Gehalt zu zahlen bevor ich mit Ihm in Kontakt trete
Grundsätzlich tragen die Arbeitgeber auch bei den unerwarteten und von ihnen unverschuldeten Betriebsstörungen, zu denen auch die extern angeordnete Schließung des Betriebes gehört, das Risiko und damit auch die Lohnkosten (§ 615 BGB).
Quelle: https://www.dgb.de/themen/++co++b0b5f116-69cd-11ea-b9ef-52540088cada
Na, Deine Frage beantwortet und gelöst hat das ja wohl, mit Link dazu, steve_m und nicht Du! ramses90
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