Hallo zusammen,
ich habe da mal ein Frage bezüglich arbeitsvertraglichem und tarifvertraglichem Recht.
In einem Betrieb arbeiten 200 Mitarbeiter, aufgeteilt in verschiedenen Bereichen: Produktion, Technik, Fuhrpark,…usw.
Einige Mitarbeiter, MA genannt, wurden Jahre zuvor auf 38,5 Stunden Arbeitszeit die Woche eingestellt, was dem damaligen Tarifvertrag entsprach. Einige MA wurden, aufgrund vermehrter Arbeit zwar auf 38,5 Stunden eingestellt, allerdings wurden die Verträge auf 40 Stunden angehoben, gegenseitiges Einverständnis, wegen vermehrter Arbeit. Dementsprechend wurde auch das Entgelt angepasst und von 37,5 auf 40 Stunden hochgerechnet.
Nun wurde ein neues Produktionswerk eröffnet, und neue MA eingestellt, deren Verträge auf 37,5 St/Wo gesetzt wurde.
Mittlerweile gab es neue Tarifverhandlungen, die eine 37,5 Stundenwoche aussagen. In einem Bereich, welche die MA einen 40 Stundenvertrag haben, werden allerdings, aufgrund von arbeitstechnischen Gegebenheiten teilweise immer noch Überstunden gemacht.
Nun die Fragen:
- Müssen Arbeitsverträge andere Arbeitszeit schriftlich abgeändert werden?
- Wenn der Lohn auf 40 Stunden berechnet wurde, kann der Arbeitgeber das Entgelt einfach kürzen?
- Kann der Chef verlangen, pro Woche, trotz der vertraglichen 40 Stunden Arbeitszeit auf 37,5 Stunden zu setzen, und dadurch mittelfristig in ein minus-Zeit Konto zu rutschen?
- Was kann der Betriebsrat tun?
Danke schon mal für die Antworten.
Grüsse