Sollte es nicht Arbeitnehmer heißen?
Der AG bestreitet Ansprüche des AN aus dem Arbeitsvertrag.
Gut. Danke.
Also bedeutet es, wäre das Foto des unterschriebenen AV, welches der Ag an den AN per Whatsapp geschickt hat, nicht ausreichend Beweis genug - im Falle, des Falles.
Zu
§2 Absatz 1 Satz 13
„wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung über einen Versorgungsträger zusagt, der Name und die Anschrift dieses Versorgungsträgers; die Nachweispflicht entfällt, wenn der Versorgungsträger zu dieser Information verpflichtet ist,“
noch eine Frage:
Wenn ein Satz, wie zB dieser hier steht:
„Der Mitarbeiter hat die Möglichkeit, nach Maßgabe der jeweils gültigen betrieblichen Regelungen an der betrieblichen Altersvorsorge teilzunehmen.“
reicht dies nicht aus? Es fehlt die Angabe des Versorgungsträgers, richtig?
Noch eine Frage dazu:
„Dem Arbeitnehmer ist die Niederschrift mit den Angaben nach Satz 2 Nummer 1, 7 und 8 spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung, die Niederschrift mit den Angaben nach Satz 2 Nummer 2 bis 6, 9 und 10 spätestens am siebten Kalendertag nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses und die Niederschrift mit den übrigen Angaben nach Satz 2 spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen.“
Es bedeutet ja quasi, ein Teil des Arbeitsvertrages (Nr. 1, 7 + 8) müssen spätestens am 1ten Tag ausgehändigt werden. Und das in Schriftform - nicht als PDF?
Beinhaltet dies dann auch die Unterschrift und den Vertrag auf Papier im Original?