Arbeitsvertrag vor Studienantritt kündigen?

Hallo zusammen,

ich habe ein „Problem“, über das ich mir schon sei längerem Gedanken mache und mir will einfach keine Lösung einfallen. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen :wink:

Ich werde im Januar meine Ausbildung zur Bankkauffrau beenden und habe bereits einen unbefristeten Arbeitsvertrag für danach angeboten bekommen.
Der Plan ist, diesen Vertrag anzunehmen, dann ein paar Monate weiter voll arbeiten zu gehen und dann entweder zum Sommersemester oder zum Wintersemester 2011/2012 anzufangen, BWL zu studieren.

Ich habe mir die NC Werte der letzten Jahre angesehen und ich wäre immer in den Studiengang hineingekommen, aber es war immer relativ knapp und außerdem kann man ja nicht von der Vergangenheit auf die Zukunft schließen.
Sprich: Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich nächstes Jahr genommen werden würde, aber 100%ig weiß man sowas ja ggf. erst kurz vor Studienbeginn, beispielsweise wenn es ins Nachrückverfahren geht.

Wie löst man so etwas? Kündigt man vorher seinen unbefristeten Arbeitsvertrag mit dem Risiko, den Wunschstudiengang nicht zu bekommen? Kündigt man erst, wenn man den Studienplatz sicher hat? Dann müsste man aber eine Kündigungsfrist einhalten und verpasst die ersten Wochen des Studiums…Hat jemand Erfahrungen mit dem Thema und kann mir einen Rat geben?

Für eure Antworten bedanke ich mich schon im voraus!

Viele Grüße,
*deer2008*

Hi,

Der Plan ist, diesen Vertrag anzunehmen, dann ein paar Monate
weiter voll arbeiten zu gehen und dann entweder zum
Sommersemester oder zum Wintersemester 2011/2012 anzufangen,
BWL zu studieren.

das klingt nach einem höchst schlauen Plan :smile:

Ich habe mir die NC Werte der letzten Jahre angesehen und ich
wäre immer in den Studiengang hineingekommen, aber es war
immer relativ knapp und außerdem kann man ja nicht von der
Vergangenheit auf die Zukunft schließen.

Dazu möchte ich noch ergänzen, dass - zumindest soweit ich das weiss und zumindest in einigen Bundesländern - genau da der „doppelte“ Gymnasialjahrgang fertig wird, es könnte also genau zu Deinem Wunschtermin da ein erhöhtes Aufkommen von Studenten geben. Da müsstest Dich aber vielleicht nochmal schlau machen, ob und wie dramatisch das überhaupt ist, ich wollte das nur mal angesprochen haben :wink:

Wie löst man so etwas? Kündigt man vorher seinen unbefristeten
Arbeitsvertrag mit dem Risiko, den Wunschstudiengang nicht zu
bekommen? Kündigt man erst, wenn man den Studienplatz sicher
hat? Dann müsste man aber eine Kündigungsfrist einhalten und
verpasst die ersten Wochen des Studiums…

Nun, ich würde erstmal genauer auf die Fristen gucken. Will sagen: wie lange hast Du Kündigungsfrist? Da fände ich 4 Wochen weniger kritisch als 3 Monate. Wann läuft die Bewerbungsfrist für Deine Wunschhochschule ab? Wann geben die üblicherweise Bescheid (notfalls anrufen fragen)? Wäre noch ein Umzug notwendig oder studierst Du am momentanen Wohnort?

Lassen sich diese Fristen eventuell über eine relativ kurze Kündigungsfirst und allfälligen Resturlaub bzw. Überstunden überbrücken?

Ansonsten zeigt meine Erfahrung, dass die meisten Chefs einen dann schon ziehen lassen, gerade wenn man nicht schnurstracks und im Allerbösesten zur direkten Konkurrenz marschiert sondern wenn’s um sowas wie ein Studium geht :smile: Also da würde ich mir nicht sooo viel Sorgen machen.

*wink*

Petzi

Ansonsten zeigt meine Erfahrung, dass die meisten Chefs einen
dann schon ziehen lassen, gerade wenn man nicht schnurstracks
und im Allerbösesten zur direkten Konkurrenz marschiert
sondern wenn’s um sowas wie ein Studium geht :smile: Also da würde
ich mir nicht sooo viel Sorgen machen.

*wink*

Petzi

da kann ich mich Petzi nur anschließen. Am besten wartest du erst mal ab bis du deine Ausbildung zur Bankkauffrau erfolgreich abgeschlossen hast, nimmst den Arbeitsvertrag an und natürlich bewirbst du dich um den Studienplatz. Nach bestandener Prüfung würde ich es meinem Arbeitgeber dann mitteilen, dass du vorhast zu studieren, aber noch nicht weisst ob du den Studienplatz bekommst und ansonsten gerne weiter arbeiten möchtest.

viele Grüße
chronischer_besserwisser

Vielen Dank für eure Antworten. Ich werde mich noch mal an der Uni schlau machen, wie lange vor Studienbeginn man Bescheid bekommt.

Unsere Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen. Dann werde ich mir einfach noch Resturlaub aufbewahren, den ich dann notfalls vorher noch nehmen kann.

Mein Chef wird ziemlich sauer sein, wenn ich ihm sage, dass ich studieren gehen möchte.
In meiner Ausbildung war ich bisher ziemlich gut und habe deshalb vor drei Monaten schon einen festen Vermögensberaterplatz angeboten bekommen und dort bin ich auch schon eingesetzt. Man hat mir vorher gesagt, dass man auf diesem Platz mindestens 3 Jahre mit mir rechnet und dass man nicht möchte, dass ich nach einem halben Jshr kündige, um studieren zu gehen, sondern dass man mich intern fördern will.

Ich habe geantwortet, dass ich es mir zur Zeit nicht vorstellen könnte, studieren zu gehen und habe den Platz angenommen, weil ich mir zu diesem Zeitpunkt mit meinem Studienwunsch noch nicht 100%ig sicher war und mir die Chance eines so guten Platzes nicht entgehen lassen wollte.
Ich wollte einfach mal schauen, wie der Vermögensberaterplatz so ist und wollte mir das durch meinen eventuellen Studienwunsch nicht kaputt machen. Manchmal muss man ja auch an sich denken…
Mittlerweile werde ich mir aber immer sicherer, dass der Platz nicht das ist, was ich auf längerere Zeit gesehen machen möchte, also wird mein Chef wahrscheinlich ausflippen, wenn ich ihm die „gute Nachricht“ offenbare…
Deshalb möchte ich es ihm auch so spät wie möglich sagen, um eben in nächster Zeit bis zum Studienbeginn dort arbeiten zu können. Macht sich ja auch ganz gut im Lebenslauf.

Was haltet ihr davon?

Hallo,
ich sehe es genauso wie du:
du kannst ja nicht, weil man gesagt hat, man wolle dich intern fördern und wolle deshalb nicht, dass du studierst, nicht studieren.

Insofern würde ich erst mal weiter arbeiten, bzw. den Vertrag unterschreiben. Eine Kündigungsfrist von 4 Wochen ist ja relativ überschaubar. Also genauso vorgehen, wie es unten empfohlen wird… und dann halt aufpassen, dass du die Frist nicht versäumst.

Viel Erfolg!
Shannon

Hm, mir ist erst nach dem Schreiben was eingefallen:

Man darf hier ja nur allgemeine Rechtsangelegenheiten schreiben, deshalb schreibe ich mal so:

Ein Arbeitnehmer, der das Angebot bekommt, einen weiteren Vertrag zu bekommen und bei dem ein Arbeitgeber vorher schon sagt, er wolle nicht, dass der AN frühzeitig aufhört, weil er intern gefördert werden soll, muss seinen Vertrag ganz peinlich daraufhin kontrollieren.

Es gibt AG, die eine Art Vertragsbindung fest schreiben (das wird manchmal bei Fortbildungen gemacht… wenn AG das und das finanziert, muss der AN so und so lange in der Firma bleiben…).

Also sollte man da ein wenig aufpassen, dass nix in dieser Richtung in einem fiktiven Vertrag steht :wink:
(War mir jetzt nicht sicher, ob der Vertrag schon bekannt ist, denn die Kündigungsfrist kennt der betreffende AN ja schon…)

Gruß
Shannon