Hallo,
ich habe dummerweise eine Vertragsänderung zum bestehenden Arbeitsvertrag unterschrieben, die besagt, dass das Arbeitsverhältnis am 30.11.2021 endet. Bin ich an diese Vereinbarung gebunden oder kann ich diese auch vorzeitig kündigen? Nach dem ursprünglichen Vertrag habe ich 2 Wochen Kündigungsfrist und in der Änderung heißt es, alle sonstigen Vereinbarungen aus dem ursprünglichen Vertrag behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Für kurzfristige Antworten wäre ich sehr dankbar.
Willst du diese Vertragsänderung kündigen oder den gesamten Arbeitsvertrag? Die zwei Wochen beziehen sich auf den Arbeitsvertrag, nicht auf die Vertragsänderung (IANAL).
Kannst du mit deinem Chef reden, ob die Vertragsänderung im gegenseitigen Einverständnis verbrannt wird? (Habe aber wenig Hoffnung, er wird dir die Änderung nicht ohne Hintergedanke vorgelegt haben.)
Viel Glück
Bombadil
Ich möchte den gesamten Vertrag kündigen, habe schon gekündigt und der AG sagt, das sei vertragswidrig („Sie haben eine Vertragsbeendigung zum 30.11.2021 rechtswirksam unterzeichnet und damit über das Ende Ihres Vertrages autonom verfügt.“) Er droht mit Vertragsstrafe und Schadenersatzklage.
Gut, dass es Suchmaschinen gibt (darfst du auch verwenden …): „befristeter vertrag vorzeitig kündigen“
Ergebnis:
Letzter Satz: " Häufig lässt sich aus der Formulierungen im Arbeitsvertrag nicht eindeutig erkennen, ob eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart wurde oder nicht. Die Kündigungsmöglichkeit muss sich aber unzweifelhaft aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Missverständliche oder mehrdeutige Klauseln wirken sich bei der Auslegung zulasten des Arbeitgebers aus."
Ich (immer noch IANAL) sehe gute Chancen, wenn die Ergänzung zum Arbeitsvertrag eine vorzeitige Kündigung nicht ausschließt. Wobei ich nicht weiß, ob eine Formulierung wie „endet am …“ impliziert: „genau am …“ oder „spätestens am …“. Für mich wäre das eine missverständliche Formulierung.
Da werde ich wohl nicht um einen Rechtsanwalt herum kommen (Mein AG ist nebenbei auch Anwalt). Zunächst vielen Dank für die prompte Antwort und Grüße!
JHBAD
Hallo,
wenn vorher ein unbefristeter Arbeitsvertrag bestand, dann wurde dieser durch die Änderung höchstwahrscheinlich nicht in einen befristeten Vertrag im Sinne des TzBfG „umgewandelt“, sondern es wurde tendenziell eher ein Äuflösungsvertrag geschlossen, der in der Tat alle anderen Vertragsbedingungen unberührt lässt und natürlich auch weiterhin eine fristgerechte Kündigung durch den AN zulässt.
Du solltest allerdings trotzdem Dich bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht unter Vorlage sowohl des Altvertrages als auch der neuen Vereinbarung beraten lassen. ggfs. kann Dir dieser dann auch gleich das rechtlich einwandfreie Kündigungsschreiben verfassen.
&tschüß
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
ich war heute beim Anwalt und der wollte noch recherchieren. Vielleicht hilft ihm Dein Beitrag weiter, ich habe ihn weitergeleitet.
Vielen Dank und Gruß,
Joachim
Nur keine falschen Gedanken, das heißt nicht unbedingt etwas, da gibt es fitte und unfitte, die nebenbei sind nicht unbedingt ersteres. Mein letzter Vermieter war auch Anwalt und ich konnte ihm beim Bockschießen zusehen
Grüße und schau nach, ob dein Anwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht ist, das hilft echt.