Arbeitsvertrag wurde von Arbeitgeber gekündigt nun behauptet er beim Arbeitsamt das ich als Arbeitnehmer schriftlich selbst gekündigt habe !

Hallo liebe wer weiss was User,
und zwar wie ihr lesen könnt wurde ich von meinem ehemaligen Chef gekündigt. Aber als ich beim Arbeitsamt Arbeitssuchend gemeldet und mein Arbeitslosengeld I beantragt habe stellt sich heraus das mein Arbeitgeber beim Arbeitsbescheinigung eingetragen habe das ich schriftlich und fristgerecht gekündigt habe. Und zwar Folgendes: Mein Chef bzw. sein Regionalleiter Boss hat „angeblich“ vergessen mich fristgerecht zum Termin zu kündigen darauf hin wurde ich vom mein Chef in WhatsApp darauf angesprochen das ich vorbei kommen soll weil da angeblich was schief gelaufen ist mIT der Kündigung und ich soll da was unterschreiben, als ich da war war mein Chef nicht da aber ich bekam eine Anruf und er meinte sein Chef habe vergessen mich zu kündigen und ich solle ja einen eigene kündigung schreiben und er und sein Chef würden es danach bei der Zentrale bestätigen lassen das meine Kündigung von ihn aus ausgegangen ist. Nun hab ich Tage später per WhatsApp die Bestätigung bekommen das er „angeblich“ bei der Zentrale angerufen hat und dort bescheid gesagt hat das meine schriftlich Kündigung die eingegangen ist nicht von meiner Seite aus gegangen ist sondern von mein Chef aus !!!.. Nun das Problem hab ich jetzt beim Amt da ich jetzt 3 Monate kein Geld bekomme weil keiner zugeben möchte das ich gekündigt worden bin sondern das es so aussieht das ich selbst gekündigt habe. Was soll ich jetzt machen ?, Beweise sind vorhanden das mein Chef geschrieben habe das er mich gekündigt hat und das mein Schriftliche Kündigung bei der Zentrale eingegangen ist und das er dort angerufen hat und es dort auch bestätigen lassen hat das die Kündigung von ihn aus gegangen ist.

Servus,

wenn das hier wahr ist:

gibt es ein Kündigungsschreiben des Arbeitgebers, datiert vor Deinem eigenen Kündigungsschreiben.

Es genügt, wenn Du dieses im Widerspruchsverfahren bei der BAA vorlegst, und alle sind glücklich.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

das klingt für mich so als ob du da ganz schön über den Tisch gezogen wurdest.

Wenn dein Chef dich kündigen will, muss er das Kündigungsschreiben verfassen, wenn er das vergisst oder den Termin verpasst ist das sein Problem. Wenn es so ein Schreiben nicht gibt und du gutgläubig gekündigt hast könntest du tatsächlich im Regen stehen.

Gruß,
Steve

Servus,

was Dir hier vorschwebt, ist eine Anfechtung der Kündigung, die Du selbst ausgesprochen hast, gem. 119 BGB. Wenn Du sowas im Rahmen einer Klage auf Weiterbeschäfitigung (was anderes gäbe da keinen Sinn) vorhast, brauchst Du einen einigermaßen hellen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Fände es aber eher überraschend, wenn das Erfolg hätte.

Schöne Grüße

MM

Das hört sich echt so an, als ob er dich über den Tisch gezogen hat.Ich würde dir raten einen Fachanwalt aufzusuchen,
du als Laie hast da eher keine Chancen.Auch wenn damit Kosten verbunden sind, mach es !

Wie auh schon meine Vorgänger erklärt haben, sollte es ein Kündigungsschreiben von deinem Chef geben.

Wenn du alledings bei dem Gespräch mit ihm irgendwas unterschrieben hast, ohne es dir mal anzusehen: wer weiß, vllt hat er dir einen Aufhebungsvertrag vorgelegt. Hast du den unterzeichnet, verliert du deinen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Zusätzlich kannst du mit einer Dreimonatssperre beim Arbeitsamt rechnen.

Wenn du selbst doch noch eine Kündigung geschrieben hast, genau dassselbe…kein Anspruch auf Entschädigung. 3 Monate Sperrfrist beim ALG I.

LG