Hello,
mein Arbeitgeber hat jetzt bemerkt, dass ich nunmehr ein unbefristetes Arbeitsverhältnis habe. Er möchte gern das Missverständnis (welches?) beseitigen und möchte, dass ich eine Befristung unterschreibe.
Seine von mir nicht unterschriebene und zu späte Befristung bis 28.02. hat den Hintergrund, dass er ja für jemanden, der sich evtl. im Elternurlaub befindet und zurück kommen könnte, einen Arbeitsplatz freihalten muss. Aber aus seinem Bauchgefühl heraus passiert das nicht. Ich kann das nicht wirklich nachvollziehen. Gleichzeitig hat er mir versichert, dass er mich, als Fachkraft , auf jeden Fall behalten will/wird, ich nach Ablauf seiner Wunschbefristung trotzdem weiter beschäftigt würde. Warum soll ich denn dann eine Befristung unterschreiben
Das Ganze macht für mich keinen Sinn.
LG Shy
Mit wem sprichst Du da den konkret? Je nach Unternehmensgröße sind da ja mehrere Personen im Boot. Da kann der Eine wollen wie sonst was, wenn z. B. keine Planstelle vorgesehen ist.
Gesprächspartner ist der GF.
Hallo,
gem. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG
https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html
ist eine Befristung ohne Sachgrund gar nicht mehr rechtswirksam möglich - mit Sachgrund aber schon.
Das Angebot des GF ist fragwürdig und unseriös - bestenfalls wegen beratungsresistenter Dummheit, im schlimmsten Fall wegen Bösartigkeit.
&tschüß
Wolfgang
Weil er aktuell unbefristet beschäftigt ist.
Dieser muss dann aber doch auch konkret benannt werden, oder? Ich erinnere mal daran, was zuletzt als Grund angegeben wurde:
Also nur ein Verweis auf das Gesetz, ohne Nennung des tatsächlichen Grundes.
Wenn der AG nicht bloß spielen will, dann legt er einen AV mit Nennung des Sachgrundes vor - „der AN wird zur Vertretung des in Elternzeit befindlichen Versandleiters eingestellt“.
Dann müsste man sich aber doch gar nicht von Termin zu Termin hangeln, da mit Rückkehr der zu vertretenden Person der Zweck erfüllt ist, oder verstehe ich das falsch?
Hallo,
bei einer Befristung mit Sachgrund muss der AG (leider) den konkreten Grund nicht in allen Fällen von vorneherein angegeben.
Wenn er es allerdings tut, muß es zutreffend sein.
Ein allgemeiner Verweis auf § 14 TzBfG reicht da nicht aus, weil es nicht hinreichend bestimmt, ob es sich um Abs. 1 (Sachgrund) oder Abs. 2 (ohne Sachgrund) handelt.
Eine weitere Befristung mit Sachgrund, verbunden mit dem treuherzigen „Bekenntnis“, auch nach Ablauf der Befristung weiterbeschäftigen zu wollen, ist völlig unlogisch und höchstwahrscheinlich nur Mittel zum Zweck, den AN wieder aus dem unbefristeten Arbeitsverhältnis herauslösen zu wollen. Daher mein Schluß, daß der AG entweder völlig verblödet ist oder aber bösartig ist.
@Shiyasha: Arbeitsgerichte schauen bei Kündigungen, die kurz nach einer unbeabsichtigten Entfristung ausgesprochen wird, besonders genau hin. Die sind ja auch nicht blöd und kennen jede Menge Tricks der AG.
&tschüß
Wolfgang
Moinsen,
leider ist das Thema noch nicht vom Tisch. Obgleich meiner Vorgesetzten und deren Vorgesetzten im Gespräch anders zugesagt, will der GF wieder resp. immer noch , dass ich einen befristeten Vertrag mit Sachgrund eingehe, obgleich ich derzeitig entfristet bin. Ich allerdings möchte das nicht.
Fakt ist : Der befristete AV (01.10.-30.09.) wurde bisher 2x verlängert um jeweils 1 Jahr. Die 3. Verlängerung ist gescheitert, da sie zum über einen vorher nicht abgesprochenen kürzeren Zeitraum ausgestellt und mir schriftlich erst Ende Oktober vorgelegt wurde. Ich habe ab 01.10.24 aber trotzdem normal weitergearbeitet.
Verstehe ich es richtig : Eine Befristung ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes kann für maximal 2 Jahre laufen und es ist höchstens eine dreimalige Verlängerung bis zu dieser Maximalzeit möglich . Wenn der Arbeitnehmer das 52. Lebensjahr vollendet hat und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses (2021 ?? )mindestens vier Monate beschäftigungslos im Sinne des § 138 Abs. 1 Nr.1 SGB III gewesen ist…kann der Arbeitsvertrag bis zu einer Gesamtdauer von fünf Jahren befristet werden.
Das würde in meinem Fall (ü 52+) anwendbar sein ?
Der GF will mich nicht entlassen und nicht mit mir streiten und mich auf jeden Fall auch nach Ablauf der Befristung mit Sachgrund dann weiterbeschäftigen , und die Erde ist ne Scheibe…
Leider kenne ich mich nicht mit Planstellen aus, ich weiß nicht, ob diese abteilungsbezogen sind, oder aber auf das gesamte Unternehmen ausgelegt werden.
Bei einer Befristung mit Sachgrund muss der AG (leider) den konkreten Grund nicht in allen Fällen von vorneherein angegeben.… Was würde denn dann dort niedergeschrieben ??
Ich suche nach einem Kompromiss in der Sache, falls es hier einen zu finden gibt.
LG
Shy
Servus,
wenn der GF einen anderen als den bestehenden Vertrag mit Dir abschließen will, muss er den bestehenden Vertrag kündigen.
Solange er das nicht tut, kannst Du Dich entspannt zurücklehnen und ihn plappern lassen. Wenn er es tut, muss er u.a. die Beschränkungen aus § 1 KSchG beachten.
Schöne Grüße
MM
Das befristete Arbeitsverhältnis würde jetzt neu beginnen, da du aktuell dort unbefristet beschäftigt bist.
Auf den ersten Blick würde ich daher sagen, dass eine nun beginnende Befristung gar nicht mehr zulässig ist.
Wie man da herauskommt, ohne sich zu streiten?
„ach wissen Sie, Chef, ist doch alles OK so. Können wir ja sowieso nicht mehr rechtsgültig ändern - lassen Sie mich einfach meinen Job erledigen und wenn Sie mich wirklich nicht mehr benötigen, dann finden wir schon eine einvernehmliche Lösung.“