Habe einen neu abgeschlossenen Arbeitsvertrag erhalten.
Kann ich auf Erfüllung / Einhaltung bestehen? Rein rechtlich gesehen…
Dieser Arbeitsvertrag ist abgestempelt bzw. unterzeichnet vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Es ist eine größere Organisation…
Hierzu bitte unter Punkt „5. Lohn / Gehalt“
Neu abgeschlossen mit Datum 19.01.06?
Ich tippe mal auf Erklärungsirrtum. Anfechtbar nach § 119 Abs. 2 BGB.
Stundenlohn 1830,- EUR.
Ist normal für einen Konzernchef…
Ich würde die Probezeit abwarten
Da wurde ein Komma vergessen, oder?
Da gibt’s doch was im BGB, wonach Verträge mit dem von beiden Vertragspartnern gewollten Inhalt gültig werden.
Wenn man sich also im Gespräch auf 18,30 EUR geeinigt hatte, gelten die 18,30 EUR.
Nein, seit wann wird ein Stundenlohn am Ende des Monats bezahlt? Außerdem ist da schon ein Komma, nach 1830. Es muss höchstwahrscheinlich Monatslohn statt Stundenlohn heißen.
Wenn wir davon ausgehen, dass hier offensichtlich ein Monatslohn und kein Stundenlohn gemeint ist, dann ist so ein Vertrag selbstverständlich nicht durchsetzbar. Das ist ein klarer Fall von falsa demonstratio non nocet, also unschädlicher Falschbezeichnung. Siehe auch hier https://de.wikipedia.org/wiki/Falsa_demonstratio_non_nocet
Durch die falsa demonstratio ergibt sich übrigens kein Recht zur Anfechtung! Vielmehr gilt der Vertrag als so geschlossen, wie er von beiden Seiten offensichtlich gemeint war. Eine Berufung auf die fälschlich verschriftlichte Form wäre dann ein Verstoß gegen Treu und Glauben und insoweit nicht durchsetzbar.
Zu den rechtlichen Aspekten wurde alles gesagt. Bzgl. der wahrscheinlichen Folgen eines Versuchs, den angegebenen Stundenlohn durchzusetzen, sei auf Abschnitt 4, Absatz 3 des Arbeitsvertrages verwiesen.