Hallo, ich habe eine kurze Frage:
wie ist es zulässig (nach Gesetz bzw. Rechtssprechung)?:
Beispielfall: Arbeitsbeginn 06:00 Uhr - Arbeitsende 17:00 Uhr (heißt insgesammt 11h mit Pause)
Wäre dies Zulässig? Oder anders gefragt, wie sind § 3; § 4 und § 7 nach ArbZg anwendbar?
Kann ein Arbeitnehmer also:
10 inklisuve Pause (Gesamtzeit 10h/Tag)
oder
10 zzgl. Pause (Gesamtzeit 11h/Tag)
arbeiten?
Ist ein Ausnahmefall.
Könnt ihr mir zusätzlich zu eurer Antwort die Quelle (ggf. Link) zum Gesetz oder zur Rechtssprechung (Urteil) benennen?
Mit freundlichen Grüßen und danke für die Antworten im Vorfeld.