Arbeitszeit - Auszubildende

Ihr Lieben,
ich habe mal wieder eine etwas verworrene Angelegenheit:
Wir nehmen mal an, wir hätten eine volljährige Auszubildende. Sie wäre eingestellt worden, ohne dass ein Tarifvertrag zugrunde läge und ohne im Arbeitsvertrag eine genaue Arbeitszeit einzutragen. In den ersten 6 Monaten ihrer Tätigkeit wäre die Arbeitszeit von 9 bis 17 Uhr - ohne Einhaltung einer festen Pause.
Nun solle die Arbeitszeit geändert werden auf 8 bis 17 Uhr - an vier Tagen die Woche - am Freitag dann von 8 bis 15 Uhr. Auch hier sei eine Pause wieder nicht eingerechnet. Die Berufsschule schlüge wie folgt zu Buche - ein Tag von 8 bis 15:30 Uhr als 7,5 Stunden abzüglich der Schulpausen - ein Tag von 8 bis 13 Uhr - danach dann bis 17 Uhr in die Arbeit wieder voll angerechnet - hier würden aber auch die Schulpausen als Pause abgezogen.
Und jetzt meine Fragen:
So ohne Pause - geht das? Diese Umstellung/Erhöhung der Arbeitszeit einfach so - geht das? Die Auszubildende habe einen Hund zuhause, dessen Betreuung auf die ursprünglichen Arbeitszeiten eingestellt sei. Die Berufsschulpausen, sowie der Weg von der Schule zur Arbeit sind von den Arbeitszeiten abzuziehen?
Vielleicht kann ja jemand aus dem Ärmel geschüttelt meine Wissbegierde zufrieden stellen :smile:

Herzlichen Dank schon mal

Viele Grüße
Uschi

Hi!

Nein.

Zwar müssen die Pausen nicht strikt vorgegeben sein (also „Du machst jeden Tag von 12:43Uhr bis 13:13Uhr Pause!“), aber die 30 Minuten aus § 4 ArbZG sind nicht verhandelbar, sprich: Sie müssen zwingend gewährt werden.

Da befindet sich der Ausbilder auf sehr dünnem Eis, fürchte ich.
Spätestens seit dem BAG-Urteil AZ: 5 AZR 413/99 ist sehr deutlich geklärt, dass man als Ausbilder die Zeit in der Berufsschule inkl. Pausen(!) ebenso als Arbeitszeit zu vergüten hat, wie die Zeit, welche der Azubi benötigt, um den Weg von der Schule zum Ausbildungsplatz zu bewältigen (hier mal ein wenig zusammengefasst).

Eine reine Umstellung ginge relativ problemlos, da keine Arbeitszeit definiert ist und die Lage der Arbeitszeit gem. § 106 GewO nach billigen Ermessen vom Arbeitgeber geändert werden kann (auch das hier mal etwas schöner erklärt).
Der Hund der Auszubildenden ist da leider ihr persönliches Problem.
Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass kein Betriebsrat existiert - wenn doch, dann hat dieser ein Wort mitzureden.

Eine Erhöhung der Arbeitszeit geht natürlich nicht.
Spätestens die Tatsache, dass in den ersten 6 Monaten (so lange hätte es gar nicht sein müssen) 3 Std. weniger gearbeitet wurden, begründen dann den Rechtsanspruch.

Die Tatsache, dass der Arbeitgeber es versäumt hat, die Arbeitszeit vertraglich zu fixieren - das muss er nun einmal gem. § 11 BBiG - bringt ihn in die Situation: Pech gehabt!

Kleiner Tipp aus dem täglcihen Leben: Man sollte zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen, bevor man sich an die Kammer wendet!

VG
Guido

Herzlichen Dank für die Mühe und die schnelle Antwort :smile:
Es wäre derzeit nicht geplant, sich an die Kammer zu wenden. Erstmal gäbe es ein intensiveres Gespräch mit dem AG. Wobei es natürlich einfacher ist, wenn man weiß, dass die Aussage der Ausbilderin „Du bist volljährig - du brauchst keine Pause“ nicht Hand und Fuss hat :smiley:

Naja, immerhin hat sie nicht alles vergessen, was in der AfA-Prüfung Thema war.
Sie schmeißt da zwar etwas durcheinander und interpretiert Blödsinn, aber tatsächlich haben minderjährige Azubis an einem „normalen“ Arbeitstag eine halbe Stunde mehr.

Dass die Pausenzeit gar nichts mit Azubis im Speziellen zu tun hat sondern auch für alle normalen Arbeitnehmer zwingend gewährt werden muss, könnte man ihr evtl. mal durch die Blume mitteilen …

Viel Erfolg!
Guido

2 Like

Hallo Guido,

zumindest ein Pausenkorridor muß aber schon vorgegeben sein (ErfK, Wank, § 4 ArbZG Rn 4)

Hi Wolfgang,

Deshalb ja meine etwas überzogene Darstellung mit genauen Minuten :wink:

VG
Guido