Arbeitszeit bei IT Umzug

Servus,
ein ARbeitgeber legt mit etwas Vorlauf fest, dass ein länger geplanter IT Umzug am langen WE
26.5.-29.5. stattfindet. Am 26.5. kann daher nicht gearbeitet werden (außer natürlich die von der IT). Der Arbeitgeber schreibt: Man soll an dem Tag Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen.

Ein Mitarbeiter (Softwareentwickler) meldet sich morgens im HO an der Zeiterfassung an und stempelt ein. Am Montag stellt er den Antrag, dass er um 16 Uhr ausgestempelt wird, konnte er nicht selbst machen, da ab spätestens 9 Uhr ein Arbeiten (am PC) nicht mehr möglich war.

Frage: Reicht der Hinweis des Arbeitgebers aus, dem Mitarbeiter den Wunsch zu verweigern, oder hat der Mitarbeiter durch sein einstempeln erfolgreich seine Arbeitskraft angeboten und der AG kommt jetzt in Annahmeverzug?

Beim ARbeitgeber arbeiten 70 Mitarbeiter, kein Tarifvertrag, kein Betriebsrat.

Hallo,

unter diesen Bedingungen

(was sich ändern lässt)

(was sich relativ schnell ändern lässt)

konnte der AG wohl

„Betriebsferien“ auch für einen Brückentag anordnen gem. § 106 GewO:
§ 106 GewO - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Wenn dieser AN nicht zwingend zu der AN-Gruppe gehörte, die vom AG zu den notwendigen Arbeiten herangezogen wurde, dann kann wahrscheinlich der AG die Vergütung vollständig verweigern.

Und das hier

riecht dann bei einem Software-Entwickler sowieso etwas streng.

&tschüß
Wolfgang

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das ist nicht das erste mal, dass bei dem AN was „streng riecht“ bzgl. Arbeitszeit. Aber das ist ein anderes Thema. Danke!

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