Arbeitszeit kürzen, rechtens?

Hallo liebe Community,

bei meiner Schwester auf der Arbeit gibt es ein Arbeitszeitkonto. Sie wird nicht nach den Stunden bezahlt, sondern bekommt ein Festgelhalt. Das Arbietszeitkonto ist dafür da, um Überstunden bzw. Minusstunden zu dokumentieren und Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit zu berechnen.

Nun ist es der Fall, dass sie bei Bürotätigkeiten alles dokumentieren muss, was sie in der Zeit gemacht hat. Diesen Zettel, auf dem alles dokumentiert wird, muss sie jedesmal zu einer bestimmten Frist abgeben. Wenn sie die Frist, aus welchen Gründen auch immer, mal versäumt werden die kompletten Zeiten für die Bürotätigkeit gestrichen. Sie hat also Pech, die erbrachte Arbeitsleistung wird einfach aus dem System gelöscht.

Ist der Arbeitgeber dazu berechtigt? Wäre es nicht angebrachter, bei nicht einhalten der Fristen, eine Verwahnung auszusprechen oder das Gespräch mit dem Mitarbeiter zu suchen? Anstatt einfach die Arbeitszeit zu kürzen?

lg

Hallo,

Natürlich ist das nicht rechtens.
Wo herrschen denn solche Wild-West-Methoden?!

Gruß,
Steve

Nur so für meine Neugier: wie lange ist denn diese Frist?

Hallo,

das hier

kann je nach Einzelfallumständen zulässig sein.

Das hier allerdings

ist grundsätzlich nicht zulässig. Lediglich evtl. Mehrarbeit könnte unter bestimmten Umständen verfallen. auch spielt eine Rolle, ob die Frist zur Abgabe des Tätigkeitsnachweises wirklich ausreichend, also „angemessen“ ist.

Es stellt sich die Frage, ob es in dem Betrieb einen BR gibt.

Das Erstellen eines derartigen Tätigkeitsnachweises hat aber ebenfalls in der bezahlten Arbeitszeit zu erfolgen, wenn der AG diesen verlangt. Daher ist nicht ganz nachvollziehbar, warum der Nachweis nicht rechtzeitig abgegeben wird.

Grundsätzlich spielen aber beim geschilderten Sachverhalt derart viele Einzelfallumstände eine Rolle, daß eine abschließende Antwort nur ein Fachmensch vor Ort (= Fachanwalt/-Anwältin für Arbeitsrecht) geben kann, der sämtliche notwendige Unterlagen einsehen kann.

&Tschüß
Wolfgang

Im deutschen Mittelstand. Am Monatsende erfasste Überstunden einfach zu streichen, ist vielerorts gang und gäbe.