Hallo,
es geht um die Arbeitszeit im aktuellen Mantelrahmentarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen vom 30.08.2011 mit Gültigkeit vom 01.01.2012.
Genau genommen, um § 6:
- 1.1. Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit soll 8 Stunden nicht überschreiten.
Sie kann ohne Vorliegen von Arbeitsbereitschaft auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb
von 12 Kalendermonaten im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Darüber hinaus kann die Arbeitszeit auch ohne Ausgleich über 10 Stunden täglich verlängert werden, wenn
in die Arbeitszeit regelmäßig und im erheblichen Umfang Arbeitsbereitschaft fällt.
Meine Frage: Was heißt denn, darüber hinaus kann die Arbeitszeit auch ohne Ausgleich über 10 Stunden täglich verlängert werden, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und im erheblichen Umfang Arbeitsbereitschaft fällt ?
…wenn in die Arbeitszeit REGELMÄSSIG und im ERHEBLICHEN UMFANG ARBEITSBEREITSCHAFT fällt ?
Was heißt das genau ?
Wie sieht es denn mit der Pause aus ? 8 Stunden Arbeit + 4 Std. Bereitschaft auf Position oder wie wäre die Pausenverteilung grundsätzlich ?
Zitat:
“ Die Grundsätze zu den Ruhepausen regelt § 4 ArbZG: „Die Arbeit ist durch
im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer
Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer
Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen.“ Dabei
muss die Erholungszeit im Voraus nicht absolut festgelegt sein. Es genügt
beispielsweise auch ein bestimmter Zeitraum, innerhalb dessen die Pausen regelmäßig
erfolgen.
Auch die Dauer der Pausen regelt § 4 ArbZG in
Satz 2: „Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils
mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden
hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt
werden.“
Meine Arbeitszeiten sind von Montag bis Freitag von 7 - 19h.
Max. Arbeitszeit beträgt 228 Std.
Wäre super, wenn mir jemand ein paar Infos geben könnte.
Besten Dank.