Hallo zusammen,
die Kurzfassung der Frage lautet: inwieweit darf ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer vorschreiben, zu welchen Zeiten er arbeiten muss?
Die Langfassung dazu:
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eine Halbtagskraft (Büro) hat noch einen zweiten Job, der dazu führt, dass sie zu etwas „unüblichen“ Zeiten arbeitet (morgens von 6 bis 10, Freitag Nachmittag, über die Mittagspause etc.). Alles nach Plan, je nach Wochentag, dem AG also bekannt, auch immer gleich.
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Bisher war das auch kein Problem, weil Madame keinen Kundenkontakt hatte. Dies hat sich nun geändert, ihre „Kundschaft“ kommt üblicherweise so zwischen 8 und 12 Uhr.
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die fiktive Geschichte spielt im öffentlichen Dienst
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Madame ist seit >20 Jahren bei just diesem AG
Darf der AG nun sagen „Ab 35. Mai kommen Sie gefälligst jeden Tag zwischen 8 und 12 Uhr, nicht zu so wilden Zeiten“? Oder muss er da „Rücksicht“ auf den zweiten Job nehmen?
Ich bin weder Madame noch der Arbeitgeber, diese Geschichte kam mir nur so zu Ohren und mich würde interessieren, was da von AG-Seite möglich ist (oder halt auch nicht).