Mein Rechtsempfinden, Paragrafen müsste man raussuchen:
Der Weg zur und von der Arbeitsstelle ist keine Arbeitszeit. Der Auftraggeber kann nichts dafür, wenn du weit weg wohnst.
Wenn du auf Kommando einen Kollegen auflesen musst, ist das schon mal eine versicherungsrechtliche Frage. Was wäre, wenn du dem Schaden zufügst, natürlich nicht absichtlich.
Erhöht sich dadurch die Fahrzeit zur / von der Arbeit? Das müsste dann Arbeitszeit sein.
Vor und nach der offiziellen Arbeitszeit für den Arbeitgeber tätig zu sein, nennt man Überstunden. Bei Gruppen- und Abteilungsleitern in gewissem Umfang selbstverständlich. Dafür ist das Gehalt aber auch deutlich höher als bei einem Arbeitnehmer ohne Personalverantwortung.
Etwas vor der Arbeitszeit da zu sein ist nicht verkehrt, da hat man einen Puffer bei Stau. Aber angeordnete Arbeiten sind Überstunden.
Ich sehe das anders. Du arbeitest für dasselbe Geld mehr Stunden, also verringert sich dein Stundensatz. Rechne das mal nach und überlege, ob du für diesen Lohn diese Arbeit wirklich machen möchtest.
Hmmm … Wechselnde Orte für den Arbeitsbeginn. Ich erinnere mich, dass es dazu Regelungen gibt. Zum Beispiel wenn die Fahrzeit sich erhöht.
Du fährst also mit deinem Privatfahrzeug zum Depot, lädtst Material und dann weiter mit dem Dienstwagen zur Baustelle? Da beginnt die Arbeitszeit selbstverständlich am Depot.