Arbeitszeiterfassung-Minutengenau?

Ist es eigentlich legal wenn die Arbeitszeit im 15-Minutentakt erfasst wird? Beispiel: Wenn man sich um 7.01 Uhr am Zeiterfassungsterminal anmeldet, beginnt die Arbeitzeit offiziell um 7.15 Uhr. Meldet man sich um 16.29 Uhr ab, dann wird die Arbeitszeit nur bis 16.15 Uhr berechnet. Dies ist doch unfair - aber in der Firma wird behauptet, dass dies normal sei. Stimmt das???
Ganz herzlichen Dank schon einmal im Vorraus für alle hilfreichen Antworten!

Hallo,

ich kenne das so noch von den mechanischen Stempeluhren, z.B. im 10-Minutentakt. Immer, wenn die Stechuhr umschaltet, macht das Ding laut „klack“.

Bei den modernen, elektronischen Zeiterfassungssystemen kann man so etwas als Option einstellen (nicht das „klack“, sondern die Taktung).

Solche Dinge sind übrigens ein klassischer Fall für die Mitbestimmung durch den Betriebsrat. Frag den doch mal. Vielleicht gibt es ja eine Betriebsvereinbarung dazu.

Gruß, Bernd

Hallo,

m.E. müsste ein AG, der morgens vortaktet, also praktisch immer auf die vollen 15 Minuten aufrundet, auch abends aufrunden, d.h. jemand der 16.29 ausstempelt muss mindestens auf 16.30 aufgerundet werden.

Sonst „erschleicht“ sich der AG ja Arbeitszeit, oder erspart sich Überstunden zu bezahlen. Heutige elektronische Zeiterfassungssysteme können minutengenau abrechnen.

Der Betriebsrat, oder im Fall des Falles evtl. eine zuständige Gewerkschaft könnten hier weiterhelfen. Spezielle gesetzliche Regelungen gibt es m.W. nicht zu Arbeitszeiterfassungssystemen.

Gruß
Nita