Arbeitszeugnis bewerten

Hallo!
Ich wüßte gerne, ob das vorliegende Arbeitszeugnis tatsächlich so gut ist wie es zunächst mal klingt.
Herr X, geboren am …, war vom 1.10.2012 bis zum 15.1.2015 in einem […] EDV-Katalogisierungprojekt an der Y tätig.
Im Laufe seiner Tätigkeit erledigte Herr X die Katalogisierung der dezentralen Altbestände in den Bereichen Romanistik, Ägyptologie, Orientalistik sowie Bürgerliches Recht […] Gleichzeitig […] erledigte er auch die Umstellung der Bände auf die Aufstellungssystematik […]  Die Bestände der Ägyptologie und Orientalistik wiesen insbesondere durch die Vielfalt der abgelegenen Sprachen - wie z.B. Koptisch - einen hohen Schwierigkeitsgrad auf.

[Kürzungen beziehen sich auf rein technische Parameter der Finanzierung und der angewandten EDV-Systeme]

Herr X. konnte nach sehr kurzer Einarbeitung ausgesprochen schnell selbständig seine Tätigkeit ausüben. Er stellte dauerhaft seine besonders umfassenden Kenntnisse der RAk-WB und sein ausgezeichnetes Expertenwissen im Regelwerk „RAK Alte Drucke“ unter Beweis.
Herr X arbeitete zügig und überaus zuverlässig und bewältigte damit fortlaufend ein überaus großes Arbeitspensum, das fehlerfrei und qualitativ sehr hochwertig war. Auf der Grundlage seiner sehr guten Auffassungsgabe erschloß er sich neue Arbeitsgebiete äuserst rasch. Bei allen Aufgabestellungen berücksichtigte er stets ihren Gesamtzusammenhang.
Mit seinem fachlich stehts überzeugenden Kommunikationsverhalten brachte sich Herr X gut in die jeweils vor Ort bestehenden Teams ein. Sein Verhalten gegenüber Kolleginnen und Kollegen sowie Vorgesetzten war jederzeit einwandfrei. Er erledigte die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.
Gerr X verläßt die Y, vor Ablauf des Vertrages auf eigenen Wunsch, um eine unbefristete stelle antreten zu können. Die Y bedankt sich für seine mitarbeit und wünscht ihm für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute.

Etwaige Tippfehler sind von mir, für Meinungen wäre ich dankbar.

Hi Armin,

„die Y“ ist irgendeine (Uni?-)Bibliothek? Und war der Herr X dort in Vollzeit angestellt? Gab es verschiedene Standorte?

Sind alle weitere Formalitäten eingehalten? Auf unzerknittertem Firmenpapier? Wer unterschreibt? Zu welchem Datum?

*wink*

Petzi

Hallo!
Y: ja, mit dezentralen Standorten, X hatte eine Vollzeitstelle, Unterschrift des Direktors, sauberes Papier, Datum 16.1.2015

Hallo Armin,

also im ganzen würde ich das für ein ehrliches, solides gutes Zeugnis halten. Man könnte hier oder da ein albernes „vollst“ einfügen - aber dann könnte sich der geneigte Leser fragen, warum man so einen Top-Mann ziehen lässt.

Es irritiert mich ein wenig, warum nie die Stellenbezeichnung erwähnt wurde, das könnte noch rein. Und auch die Sache mit den Standorten könnte man erklären („war an verschiedenen Standorten unserer Y eingesetzt“). Und last but not least ist die Reihenfolge komisch: eigentlich kommen zuerst die Kunden (die fehlen hier kompletti), dann die Schefs, dann die Kollegen. Hatte der Herr x denn Kundenkontakt?

Aber unter den Umständen, dass der Job ja grad mal ein gutes Jahr gedauert hat, und dass - was vermutlich in dem Bereich nicht selbstverständlich ist - eine unbefristete Stelle angetreten wird, würde ich vorschlagen: nimm das Teil, bedank Dich und hab Spass im neuen Job :wink:

Warte aber vielleicht mit den Freudensprüngen noch ein wenig auf Guidos Antwort, ob der das so sieht wie ich.

*wink*

Petzi

Dauer der Beschäftigung waren zweieinviertel Jahre. Der „Topmann“ ging selber, weil der Vertrag befristet war und die Chancen auf Verlängerung aus finanziellen Gründen schlecht standen (typisch öffentlicher Dienst eben) und er ein Angebot auf eine Stelle in einem seiner Spezialgebiete erhielt, von der Tätigkeit vor Ort her hätte er gegen Weiterarbeit nichts einzuwenden gehabt. Kundenkontakt bestand nicht, rein interne Tätigkeit.
Angesichts der Tatsache, daß Herr X bei der Verabschiedung vom Chef ein Geschenk erhielt denke ich auch, daß ein Anwalt wohl nicht bemüht werden muß…

Frage eines Nicht-Experten
Hallo auch,

ich habe eine Frage zum letzten Satz:
[Der Arbeitgeber] bedankt sich für seine Mitarbeit und wünscht ihm für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute.

Als lernbegieriger Mitleser der Zeugnisberwertungen hier frage ich mich: müßte der Arbeitgeber nicht „auch weiterhin viel Erfolg“ und alles Gute wünschen? Und sich evtl für „seine erfolgreiche Mitarbeit“ o.ä. bedanken?
Oder ist das nicht so wichtig, wenn der Rest des Textes Ok ist?

Gruß,
KHK

Hi,

da hast Du Recht :smile:

"[Der Arbeitgeber] bedankt sich für seine Mitarbeit und
wünscht ihm für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg alles
Gute.
"

Der Zeugnisgenerator sagt da, dass

auch weiterhin viel
Erfolg" und alles Gute wünschen? Und sich evtl für „seine
erfolgreiche Mitarbeit“ o.ä. bedanken?

Und genau deswegen wiederholen wir so gebetsmühlenartig wie erfolglos, dass das Zeugnis vollständig vorliegen muss :wink: Denn jemand, der mit Kenntnissen der (unter anderem) koptischen Sprache eine unbefristete Stelle bekommt, der hat sich gegen gefühlte 10000 Mitbewerber durchgesetzt. Da braucht’s solche Floskeln dann nimmer, da weiss der geneigte Leser, dass der Herr x wirklich gut ist.

*wink*

Petzi

Merci
Leuchtet ein, danke.

  • Gruß