Es geht um ein Arbeitszeugnis aus dem Jahr 1985. Darin steht, dass das Arbeitsverhältnis aus gesundheitlichen Gründen beendet wurde.
Ohne juristische Relevanz, doch aus reinem Interesse möchte ich gern wissen, ob zu damaliger Zeit ein derartiger Hinweis auf die gesundheitliche Situation des Arbeitnehmers zulässig war oder ob der das Arbeitszeugnis ausstellende Personalchef gegen ein Gesetz verstoßen hatte.
Hi
Es geht um ein Arbeitszeugnis aus dem Jahr 1985. Darin steht,
dass das Arbeitsverhältnis aus gesundheitlichen Gründen
beendet wurde.
Da steht nicht, dass der Arbeitnehmer krank war. Der Text kann genauso bedeuten, dass es dem Chef (Arbeitgeber) nicht so gut ging.
Gruß,
B.
Ich bezweifle, dass im Gegenteil zu menschlichem Leben, eine Institution physisch erkranken kann.
hallo, der Hinweis auf die gesundheitlichen Gründe ist rechtswidrig und darf nicht im Arbeitszeugnis enthalten sein. Diese Formulierung beinhaltet in def Folge, dass kein Arbeitgeber diesen Menschen mehr einstellen würde.
Hallo,
ich könnte mir vorstellen, dass es in einzelnen Berufen möglich ist.
Beispiel: ein Bäcker bekommt eine Mehlallergie und kann seinen Beruf nicht mehr ausüben.
Nur sollte man dann auch den Grund nennen.
Gruß Merger