Arbeitszeugnis Prüfung, wer kann helfen ?

Ach ja - dieses

hatte ich ganz überlesen: Ein Zeugnis, das nicht auf den letzten Tag der Beschäftigung datiert ist und damit natürlich auch keine Vergangenheitsform wie hier enthält, ist ziemlich wertlos. In späterer Datierung und der Vergangenheitsform „endete“ ist die Aussage enthalten „eigentlich wollten wir ja ganz was anderes schreiben, aber die Frau hat uns gequält, bis sie bekommen hat, was sie wollte - und den Deu mit dem Arbeitsgericht wollten wir uns dann doch nicht antun“.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank für die Korrektur. Also statt endete nun besser endet schreiben und das Datum vom 30.11.2017?

Ja. Alternativlos :slight_smile: !

Danke für alle Meinungen. Ich habe nun das Zeugnis umgeschrieben und die Korrektur durchgeführt.
So sieht es jetzt aus und ich hoffe sehr, dass ich es jetzt so lassen kann:

Frau XXXX, geboren am XXX in XXXX, war in der Zeit vom 15.01.2014 bis zum 30.11.2017 in unserem Unternehmen als Buchhalterin tätig.
Die XXXXXXX ist ein internationaler Vertrieb mit Sitz in XXXXX. Zu den Kernprodukten unseres Unternehmens gehören vor allem Geräte und Materialien, die im Bereich XXXXXXX benötigt werden. Unser Kundenkreis besteht insbesondere aus deutschen und europäischen Universitäten und Forschungsinstituten.

Ihr Aufgabengebiet umfasste:

• Die vorbereitende Buchhaltung
• Vorbereitende Tätigkeiten für die Erstellung von Monats- und Jahresabschlüssen
• Bearbeitung der Bankauszüge, Vorkontierung von Zahlungseingängen und -Ausgängen
• Erstellung und Bearbeitung von Offenen-Posten-Listen
• Sachliche und inhaltliche Rechnungsprüfung sowie deren Reklamation
• Prüfung der Reisekostenabrechnungen
• Abwicklung des Zahlungsverkehrs
• Erstellen des Monatsabschlusses mittels EDV und dessen Dateiübermittlung an das Steuerbüro
• Saldenabstimmung der offenen Posten
• Durchführung des Mahnwesens in deutscher und englischer Sprache
• Verwaltung und Verbuchung der Kasse
• Ansprechpartnerin in buchhalterischen Fragen für Kunden, Lieferanten und Steuerberater
• Stammdatenpflege, insbesondere die Prüfung und Anlage neuer Debitoren
• Einholen von Bonitätsauskünften über Creditreform
• Die Beantwortung eingehender E-Mails - die Buchhaltung betreffend - in deutscher und englischer Sprache
• Erstellen von Intrastat-Meldungen der laufenden Buchhaltung
• Erfassung und Verknüpfung sämtlicher ein- und ausgehender Dokumente betreffend der Buchhaltung im ERP-Warenwirtschaftssystem Merkator

Seite 2 – Zeugnis für Frau XXXXX vom 30. November 2017

Zu Beginn ihrer Tätigkeit mussten in unserem Unternehmen aufgrund langer Vakanz der Stelle viele Rückstände abgearbeitet werden. Diese Rückstände konnte Frau XXXX in kürzester Zeit, neben dem Tagesgeschäft, ohne eine nennenswerte Einarbeitung, effizient und außerordentlich schnell aufarbeiten.
Sie arbeitete sich gewissenhaft in das Aufgabengebiet unserer Buchhaltung ein und betreute diese eigenständig mit hoher Leistungsbereitschaft und außerordentlich gutem Sachverstand.
Ihre Ideen und Anregungen waren für unser Unternehmen überaus wertvoll und bewährten sich in jeder Hinsicht. So hat sie durch ihre Vorschläge unser ERP-System dahingehend modifiziert, dass Geschäftsprozesse so erfasst werden, dass die Zusammenarbeit im Unternehmen optimiert wurde.
Frau XXXX arbeitete stets zuverlässig und pflichtbewusst zu unserer vollsten Zufriedenheit. Die Aufgaben führte sie immer äußerst effizient und sorgfältig aus. Sie hatte unser vollstes Vertrauen.
Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern war jederzeit einwandfrei.
Das Arbeitsverhältnis endet auf Wunsch von Frau XXXX zum 30.11.2017. Wir bedauern es sehr, sie als Mitarbeiterin zu verlieren und danken ihr für ihre stets sehr guten Leistungen. Wir wünschen ihr für ihre Zukunft beruflich und persönlich alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Ort, 30. November 2017

XXXXXe
Geschäftsführer

@Pipi768: Nur für mein Verständnis: ist das ein Zeugnis, das Du von Deinem (bald Ex-)Arbeitgeber bekommst oder ein Entwurf den Du dort einreichen sollst / willst / tust?

Aha. Du „darfst“ Dir also Dein Zeugnis selber schreiben.
Das erklärt das weiter oben bereits geäußerte „Unbehagen“ beim Lesen. Es klingt ein bißchen „zu gut“. Es liest sich, als ob Du mind. 15 Buchhalterinnen-Berufsjahre hinter Dir hättest.

Das ist die Korrektur meines Tippfehlers.

Du meinst aber doch hoffentlich nicht:
den ganzen Text in Vergangenheit und nur den letzten Satz in Präsens?
Bitte nicht. Entweder - oder.

Warum nicht ein Datum von Anfang Dezember druntersetzen?
Z.B. 04. Dez. 17 (das ist ein Montag).
.

Hast Du meinen Vorschlag dazu vielleicht überlesen?
von Zahlungsein- und ausgängen

Wenn Du bei Deiner Version bleiben willst, muß das „a“ kleingeschrieben werden.
.

Wobei meine Chefin und der Präsident der Fachhochschule, die mein Arbeitszeugnis unterschrieben haben, dies riskanterweise schon am 5.12. gemacht haben, obwohl mein Vertrag bis zum 31.12. lief. :slight_smile:

Ich soll mir mein Zeugnis selber schreiben. LEIDER. Da ich aber nicht vom Personalfach komme tue ich mich sehr schwer damit. Ich möchte aber auch nicht, dass es miserabel wird. Im Prinzip habe ich bei einem vorherigen Arbeitgeber die Buchhaltung wirklich komplett gemacht mit allem drum und dran. Nach meiner Elternzeit war es leider aus gesundheitlichen Gründen meiner Kinder nicht mehr möglich dort weiter zuarbeiten. Ich musste dort leider kündigen. Diesen Entwurf lege ich meinem jetzigen Arbeitgeber vor. Selbstverständlich kann er ihn noch verändern.

Ja das ist leider so.

Apropo Buchhalterin. So steht es in meinem Arbeitsvertrag, dass ich als Buchhalterin eingestellt bin. Klingt es blöd? Ich bin gelerte Bürokauffrau.

Laß mich raten, warum: beide im Urlaub ab spätestens 20.12.?
.

Öhm, keine Ahnung, schon 14 Jahre her. :smiley: Aber gut möglich. Hätte aber, wie du schreibst, auch Anfang Januar ausgestellt werden können. Ich muss zugeben, ich habe mir zu dem Zeitpunkt keine Gedanken darüber gemacht.

Nein, das ist ziemlich egal, solange Du keine Aufgaben bekommst, die Du nicht meisterst.

Aber für Dich selber und für künftige Bewerbungen: „Buchhaltung“ oder gar „Führung der Debi-, Kredi- und FiBu“ ist das nicht, was Du machst. „Führung der Buchhaltung“ heißt „Sämtliche laufenden Geschäftsvorfälle und alle Abgrenzungen, Bewegungen im Anlagevermögen, Wertberichtigungen, Rückstellungen, latenten Steuern und Bewegungen im Kapital selbständig buchen, ggf. ermitteln und dokumentieren; dabei alle steuerlichen Themen, insbesondere USt, selbständig aufgreifen, klären und erledigen.“

Schöne Grüße

MM

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Dochdoch. Von Anfang bis Ende im Präsens steht ein Zwischenzeugnis. Ein Zeugnis, das comme il faut am letzten Tag der Tätigkeit ausgestellt wird und auch auf diesen Tag datiert sein muss, beschreibt alles, was sich auf die zurückliegende Tätigkeit bezieht, in der Vergangenheit, aber das, was sich auf deren Ende bezieht, das ja nun just an diesem Tag stattfindet, im Präsens.

Ein Arbeitgeber, der das Ende der Tätigkeit auch in die Vergangenheit setzt, beschreibt damit, dass das Zeugnis nach dem Ende der Tätigkeit ausgestellt worden ist: Dass es mithin „etwas“ gab, was sich zwischen dem Ende der Tätigkeit und der Ausstellung des Zeugnisses ereignet hat. Z.B. der Gütetermin beim Arbeitsgericht.

Schöne Grüße

MM

Solche Flöhe höre ich nicht husten, wenn zwischen Ende und Zeugnisdatum 2 bis 5 Tage (je nach Wochentag) Differenz liegen.

Gruß
.

Ich glaube, Du hast mich missverstanden. Das Beispiel war nur ein doofer Vorschlag, ahne ich doch nicht, was Du dort tolles gemacht hast. Und wenn dann muss das Beispiel konkret sein. Tut mir leid, kam vermutlich nicht deutlich genug raus.

Wenn Du schon selber textest, dann stell das umm „Geschäftspartnern, Vorgesetzten und Kollegen“ (ich nehme an „Mitarbeiter“ - also Personalverantwortung - hattest Du nicht?)

Es ist aber tatsächlich so, dass meine Vorschläge so waren, dass im ERP-System nun endlich Dokumente erfasst werden, die vorher nicht sichtbar waren (nicht eingescannt) So konnte ich z.B. keine Rechnungen prüfen weil ich nicht mal sehen konnte wann und ob überhaupt die Ware im Unternehmen ankam. Keiner konnte dies nachvollziehen. Man hätte alles erst in Ordnern durchräußen müssen. Nun hat es Hand und Fuß. Auch Rechnungen werden nun zum Auftrag zugeördet, was vorher auch nicht der Fall war.

Ich denke dann stimmt doch auch die Aussage. Kam genau passend dein Text.

Warum ist jetzt die Reihenfolge bei der Aufzählung „Vorgesetzten“ anders? War doch früher immer erst der Vorgesetzte genannt. Seit wann ist das anders? So würden ja die alten Zeugnisse was anderes aussagen?
Glaube nicht das dies mein Chef auch weiß. Wer weis was ich fürn Zeugnis bekäme.

Ich danke aber vielmals, dass Du mir Deine Zeit schenkst, das ist ja gar nicht selbstverständlich.

Vielleicht solltest du doch noch Hellseherin werden. :stuck_out_tongue:

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